Günstige Drohnen Versicherung Schweiz ✈️ [Vergleich 2024]

vD

(ab 32,76 €)

Deutscher Anbieter

Private Haftpflicht

(bis 5kg)

Kasko möglich

Gewerbe Option

CH + EU + Ausland

Wohnsitz: Deutschland

Eigenbau Option

(auf Anfrage)

Schweizer Anbieter

Private Haftpflicht

(über 30kg)

Keine Kasko


Gewerbe Option


CH + EU + Ausland


Wohnsitz: Schweiz

Eigenbau Option


(auf Anfrage)

Schweizer Anbieter


Private Haftpflicht

(bis 500g)


Kasko möglich


CH + EU + Ausland


Wohnsitz: Schweiz

-

(auf Anfrage)

Schweizer Anbieter


Private Haftpflicht

(bis 30kg)


Kasko möglich


Gewerbe Option


CH + EU + Ausland


Wohnsitz: Schweiz


-

WordPress Pricing Table Plugin

 

Drohnen und Quadrocopter werden auch in der Schweiz immer beliebter und zahlreicher. Die günstiger werdende Technik und das wachsende Angebot an unterschiedlichen Modellen sorgen dafür, dass sich heute jeder Schweizer eine eigene Drohne leisten kann. Wer sich eine Drohne zugelegt hat und in das Hobby des Drohnenfliegens einsteigen will, dem ist wärmstens ans Herz gelegt, sich zuvor über die gesetzlichen Bestimmungen zu informieren: Eine Drohnen zu versichern ist zum Beispiel in der Schweiz Pflicht!

Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren auf die wachsende Anzahl privat geflogener Drohnen reagiert und sogar ein neues Gesetz erlassen: Ziel dieser neuen Gesetzgebung war es, die Sicherheit aller Bürger zu gewährleisten.

Ein Punkt, der auch der Schweiz im Rahmen der Neufestlegung gesetzlicher Bestimmungen vorrangig wichtig war: Die Sicherheit des Luftraums. Durch die immer höher und weiter fliegenden Drohnen kommt es immer wieder zu Zwischenfällen und Sichtungen von Koptern im eigentlich für Drohnen gesperrten Luftraum in der Nähe von Flughäfen oder militärischen Sperrbezirken.

Gesetzliche Regelungen für Drohnen Flug in der Schweiz

Schauen wir uns einmal etwas genauer an, welche gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben Sie in der Schweiz in jedem Fall kennen sollten, wenn Sie kein Risiko eingehen und Ihre Drohne sicher und legal fliegen lassen möchten.

Per 01.08.2014 hat die Schweiz in ihrer Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (kurz VLK) ihre gesetzlichen Bestimmungen abgeändert und somit klar und deutlich festgelegt, welche Drohnen wie, wann und wo fliegen dürfen.

Es gibt verschiedene Regelungen für Drohnen, welche sich nach Gewichtsklassen richten. Verschiedene Regelungen betreffen Drohnen unter 500 Gramm, zwischen 500 Gramm bis 30kg und Drohnen ab 30kg.

Ist eine Drohnen Haftpflicht in der Schweiz Pflicht?

Drohnen unter 500 Gramm sind in der Schweiz idR. über die reguläre Privathaftpflichtversicherung versichert. Bei Drohnen, die mehr als 500 Gramm wiegen, können mit den in der Schweiz operierenden Versicherern wie Axa, Helvetia, Zürich oder Mobiliar meist Sondereinschlüsse vereinbart werden.

Wichtig: Ohne Bewilligung ist es den Besitzern von Drohnen ab sofort nicht mehr gestattet, eine Drohne, die ein Gewicht von 500 Gramm übersteigt, im Freien über Ansammlungen von Menschen fliegen zu lassen. Dabei ist es ganz egal, ob es sich um einen hoch frequentierten Innenstadtbereich oder um eine offiziell angemeldete Großveranstaltung handelt. Wer seine Drohne zu besonderen Einsätzen in derartigen Settings fliegen lassen möchte, muss einen Antrag stellen und besondere Auflagen erfüllen (Artikel 17, Absatz 2 VLK). Auch der Abschluss einer Haftpflicht-Versicherung der Drohne muss dann nachgewiesen werden.

Einen preisgünstigen und guter Anbieter für Drohnen Versicherungen in der Schweiz – welcher Sie auch umfassend berät und verschiedene Anbieter und Preise mit Ihnen durchspricht – gibt es hier !

Häufig gefragt: Darf man mit besonders kleinen Drohnen, wie handelsüblichen Quadrocoptern wie dem DJI Phantom über Ansammlungen von Menschen fliegen? Auch hier ist die gesetzliche Bestimmung klar und unmissverständlich: Das Fliegen über Menschen ist zulässig, sofern das Gewicht der Drohne weniger als 500 Gramm beträgt. Andernfalls ist ein großzügiger Abstand von mindestens 100 Metern zu Personengruppen einzuhalten.

Muss ich meine Drohne in der Schweiz immer auf Sichtkontakt fliegen?

Anders als in anderen Ländern Europas dürfen Drohnen in der Schweiz weiterhin ohne Genehmigung über freiem Gelände fliegen, vorausgesetzt sie übersteigen das maximal zulässige Gewicht von 30 Kilogramm nicht (Artikel 14 VLK). Die Piloten der Drohnen müssen aber gewährleisten können, dass steter Sichtkontakt zur Drohne besteht. Wenn dies nicht der Fall ist, weil der Pilot zum Beispiel eine Videobrille nutzt und im FPV-Modus fliegt, muss ein zweiter Pilot zur Sicherung anwesend sein, der im Notfall jederzeit in das Flugmanöver eingreifen kann. Sofern ein Eingriff jederzeit möglich ist, sind in der Schweiz auch autonome Flüge von Drohnen grundsätzlich gestattet.

Die Schweiz kennt keine Trennung zwischen privater und gewerblicher Drohnen Nutzung

Während andere Länder penibel zwischen gewerbsmäßigem und privatem Einsatz von Drohnen unterscheiden, sind die Regelungen und Bestimmungen zu diesem Thema in der Schweiz recht überschaubar: Auch für kommerzielle Flüge von Drohnen benötigen die Piloten in der Schweiz für ihr Flugobjekt keine weitere Bewilligung (Artikel 5 VLK). Diese Regelung hält den bürokratischen Aufwand für schweizer Drohnen Piloten gering.

Natürlich gibt es auch in der Schweiz besondere Regelungen und Flugverbotszonen an speziellen Orten. Über diese sollten Sie sich genau informieren, da  Zuwiderhandlung für den Piloten juristische Konsequenzen haben können.

So legt die VLK fest, dass ein großzügiger Abstand zu militärischen Flugplätzen und zivilen Flughäfen einzuhalten ist: Ein Abstand von mindestens 5 Kilometern ist zu jedem Zeitpunkt des Flugmanövers mit einer Drohne zu wahren. Auch jenseits des 5 Kilometer großen Radius um Flughäfen gilt noch immer besondere Vorsicht:

Sofern es sich noch um den sogenannten CTR, also die Kontrollzone eines Flughafens handelt, ist das Fliegen mit einer Drohne oder einem Quadrocopter nur bis zu einer maximalen Höhe von 150 Metern über Grund zulässig.

Luftaufnahmen sind in der Schweiz zulässig – Solange Persönlichkeitsrechte gewahrt sind

Die meisten Drohnen Piloten nutzen ihre Kopter auch, um auch Aufnahmen in Form von Videos oder Fotos aus der Luft zu machen. Die Schweiz lässt ihren Bürgern, was Foto- und Videoaufnahmen aus der Luft betrifft, freie Hand. Andere Länder sind deutlich strenger. In der Schweiz sind Aufnahmen aus der Luft auch ohne Bewilligung zulässig.

Achtung: Natürlich muss jeder Steuerer einer Drohne im Rahmen seiner Aufnahme-Aktivitäten die Persönlichkeits- und Urheberrechte von Dritten wahren.

Wichtig für die Schweiz: Die genannten Regelungen und gesetzlichen Bestimmungen können in den einzelnen schweizer Kantonen durch weitere Einschränkungen ergänzt werden.

Im Zweifelsfall sollte sich jeder Pilot vor dem Fliegen mit seiner Drohne über lokale und regionale Bestimmungen informieren, die neben den allgemein in der Schweiz geltenden gesetzlichen Bestimmungen im jeweiligen Kanton noch zu beachten sind.

Brauche ich in der Schweiz eine Drohnen Plakette ?

Eine Drohnen Plakette, wie sie in Deutschland Pflicht ist, ist in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben. Daher muss nicht zwingend eine Plakette an der Drohne angebracht werden.

Wer jedoch auch in Deutschland oder in Nachbarländern fliegen möchte, der kann ein Drohnen Kennzeichen bequem bei Drohnen.de online bestellen.

Wichtiges zur Drohnen Versicherungspflicht in der Schweiz für Drohnen ab 500 Gramm

Obgleich Drohnen in der Schweiz i.d.R. über die private Haftpflichtversicherung versichert sind, ist in der Schweiz  die Versicherung einer Drohne verpflichtend.

Die Drohnen Versicherungspflicht wurde in der Schweiz sogar schon 1983 in der sogenannten Verfügung zum „Betrieb von Modell-Luftfahrzeugen über öffentlichem Grund“ klar und unmissverständlich festgelegt. Dort heißt es: „Wer […] Fluggeräte einsetzt, muss ausreichend gegen allfällige Haftpflichtansprüche versichert sein und sich über diesen Versicherungsschutz ausweisen können.“

Dies bedeutet: Jeder muss seine Drohne in der Schweiz versichern lassen.

Heutige, aktuelle Bestimmungen gehen sogar noch weiter. Wer eine Drohne fliegen lässt, die das Gewicht von 500 Gramm übersteigt, der ist verpflichtet, die Bestätigung über eine abgeschlossene Drohnenversicherung zu jeder Zeit des Fluges mit sich zu führen.

Die Deckungssumme einer derartigen Versicherung für Drohnen muss mindestens den Betrag von 1 Million Schweizer Franken betragen (Artikel 20, Absatz 1, VLK).

Wo kann ich als Schweizer meine Drohne am günstigsten versichern?

Eine Drohnenversicherung abzuschließen, ist für Schweizer Drohnen Piloten mit keinem großen Aufwand verbunden. Auf dem schweizer Versicherungs Markt gibt es bereits zahlreiche professionelle Haftpflicht Anbieter wie z.B. die Mobiliar, die Zürich Versicherung, die Helvetia oder die AXA Winterthur.

Besagte Versicherer informieren auf Ihren Webseiten, ob und wie die private Nutzung einer Drohne in die schweizer Privathaftpflicht miteingeschlossen werden kann. Je nach Anbieter sind Drohnen unter 500 Gramm automatisch miteingeschlossen oder man kann für Drohnen mit einem Gewicht zwischen 500 Gramm bis 30 kg Sondereinschlüsse vereinbaren.

Einer besonders günstiger Anbieter mit Sitz in Deutschland, der variable Versicherungsangebote zu Preisen ab 32,76 € für Privatpiloten im Angebot hat, die auch allen Schweizer Vorgaben und Bestimmungen gerecht wird, ist drohneversicherungsvergleich.de.

Über Drohneversicherungsvergleich.de können Sie eine günstige Drohnenversicherungen für die Schweiz unkompliziert online in nur wenigen Minuten abschließen.

Das Gute: Seitens des Versicherers legt man größten Wert auf Schnelligkeit und Kundenzufriedenheit. D.h. der Versicherungsschutz für die Drohne ist schon nach wenigen Klicks gewährleistet und gültig: Die Fliegerei mit der Drohne kann also sofort losgehen.

Einen besonderen Fokus legt der Anbieter Drohneversicherungsvergleich.de auf den gewerblichen Drohnenflug. Hier sind die Angebote von schweizer Versicherungsunternehmen leider oft unklar und schwammig, so dass Preise und Konditionen nicht ohne größernen Rechercheaufwand zu ermitteln sind.

Was kostet der Abschluss einer Drohnen Versicherung in der Schweiz?

Die Tarife von drohneversicherungsvergleich.de ab 32,76 EUR im Monat sind für den günstigsten Haftpflicht Tarif für jeden erschwinglich. Bedenkt man, dass hochwertige Modelle der Drohnenhersteller DJI oder Yuneec im Anschaffungspreis noch immer vierstellig sind, macht der Betrag um eine Drohnen zu versichern im Jahr nur einen kleinen Betrag aus.

drohneversicherungsvergleich.de ist ein Anbieter von Drohnen Versicherungen, mit dem viele Drohnen Piloten aus den unterschiedlichsten Ländern überragend gute Erfahrungen gemacht haben. Nicht nur der Service und die Beratung sind hervorragend, sondern auch im Schadensfall kann auf schnelle kompetente Hilfe und eine damit verbundene schnelle Regulierung eines Schadens gesetzt werden.

Natürlich können auch Schweizer Drohnenbesitzer eine derartige Versicherung auf  drohneversicherungsvergleich.de abschließen.

Der Versicherungsschutz ist bis auf sehr wenige Ausnahmen international, d.h. sogar weltweit möglich (Ausnahmen sind zum Beispiel Territorien der USA und Kanada). Auch für die Regionen der Schweiz ist der Versicherungsschutz demnach uneingeschränkt gültig.

Günstiger Anbieter drohneversicherungsvergleich.de
  • 95%
    Private Haftpflichtversicherung - 95%
  • 98%
    Gewerbliche Haftpflichtversicherung - 98%
  • 89%
    Private Vollkasko Versicherung - 89%
  • 92%
    Gewerbliche Vollkasko Versicherung - 92%
  • 100%
    Preis / Leistung - 100%
94.8%

Fazit

Drohneversicherungsvergleich.de.de ist Wahl No 1, wenn Sie in der Schweiz Ihre Drohne Haftpflicht oder Vollkasko versichern möchten

Sende
Benutzer-Bewertung
3.42 (19 Stimmen)

 

Eine Drohnen Haftpflicht schützt Sie vor hohen Kosten im Schadensfall

Viele Besitzer von Drohnen fragen sich: Wozu eigentlich eine Versicherung der eigenen Drohne?

Wer zum Thema Unfälle mit Drohnen online recherchiert, kann sich diese Frage einfach und schnell selbst beantworten: Oft reicht nur eine Windböe oder das Versagen einer technischen Komponente, um die Drohne in einen unkontrollierten Flug oder schlimmstenfalls sogar zum Absturz zu bringen. Wenn dann ein Gegenstand wie z.B. eine Windkraftanlage oder ein PKW in der Nähe ist, kann es schnell zu einem kostspieligen Sachschaden kommen.

Noch teurer kann das Ganze für den Drohnen Piloten ausgehen, wenn eine oder mehrere Personen in der unmittelbaren Nähe einer außer Kontrolle geratenen Drohne sind: Werden Personen von einer Drohne getroffen, sind die Verletzungen häufig gravierend. Es sind sogar Fälle bekannt, in der Personen dauerhafte gesundheitliche Folgeschäden zurückbehalten haben oder gar berufsunfähig geworden sind.

Tritt ein solches Horrorszenario ein, so ist der Schaden meist nicht mehr mit dem eigenen Vermögen zu regulieren. Wer sich nicht für den Rest seines Lebens verschulden möchte, schließt zu seiner eigenen Sicherheit und zur Sicherheit anderer, eine günstige Drohnen Haftpflicht ab und ist so zu jedem Zeitpunkt auf der sicheren Seite.

Auch schon kleinere Sachschäden können schnell zu beachtlichen Schadenssummen führen: Eine kaputte Windschutzscheibe eines Autos oder Lackschäden, die ein Nachlackieren oder sogar den Austausch eines Teiles der Karosserie erfordern, sind bei hochwertigen PKW teurer als man vermutet: Einige 1000 CHF kommen schnell zusammen. Auch hier ist jeder Drohnenpilot, der seine Drohne ordnungsgemäß versichert hat, abgesichert – und das für einen nur kleinen Jahresbetrag, der jedem Drohnen Pilot sein Hobby wert sein sollte.

Einschluss der Drohne in die Private Haftpflichtversicherung vor dem Erstflug prüfen

„Ich habe doch bereits eine private Haftpflichtversicherung“, denken sich vor allem Neulinge und diejenigen, die sich nicht hinreichend mit den Bedingungen und Bestimmungen ihrer Haftpflichtpolice befasst haben. Wer nämlich genau hinschaut oder bei seinem Versicherer nachfragt, erhält schnell die Information, dass private Haftpflichtversicherungen keine Schäden übernehmen, die durch Drohnen und andere Fluggeräte verursacht worden sind.

Viele Drohnen Piloten, bleiben dann auf den Kosten eines entstandenen Schadens sitzen, es sei denn, sie haben daran gedacht, Ihren Versicherungsschutz vor Benutzung Ihrer Drohne zu prüfen.

Übrigens: Wer sich selbst gegen den Verlust und die Beschädigung seiner eigenen Drohne absichern will, dem stehen neben bekannten schweizer Drohnen Versicherern wie der Mobiliar, der Allianz, der Zürich oder der AXA Winterthur mit  drohneversicherungsvergleich.de eine weiterer günstiger Anbieter zur Verfügung.

Zuzüglich zur Drohnen Haftpflichtversicherung macht eine Drohnen Vollkaskoversicherung Sinn, und zwar immer dann, man eine Drohne fliegt, die teuer im Anschaffungspreis ist oder gewerblich genutzt wird.

Bei der regulär gesetzlich geforderten Drohnenversicherung handelt es sich nur um eine besondere Form der Haftpflichtversicherung, d.h. es werden nur Sach- und Personenschäden übernommen, die nicht einen selbst betreffen.

Die Drohnen Kaskoversicherung hingegen ersetzt auch den eigenen Sachschaden zuverlässig und schnell.