Ist es Pflicht, dass ich meine Drohne in der Schweiz registriere?
Die Schweiz hat – Stand Sept 2022 – die neue europäische Drohnenregulierung noch nicht übernommen. In der Schweiz gilt für Drohnen weiterhin das bestehende schweizerische Recht. In der Schweiz benötigen Sie keine Lizenz um eine Drohne zu fliegen. Die Registration ist daher für Schweizer Drohnenpiloten bis auf weiteres freiwillig und kostenlos. Dies gilt jedoch nur für die Schweiz. Wenn Sie eine Drohne in EU-Staaten fliegen möchten, benötigen Sie je nach Drohnengewicht und Abstand zu Menschen einen EU Drohnenführerschein. Wenn Sie eine Drohne in einem EU Land benutzen wollen, müssen Sie sich grundsätzlich in dem EU Land registrieren, in dem Sie das erste Mal fliegen wollen. Aber das Training und die Prüfung können Sie in einem anderen europäischen Land machen, zum Beispiel in Deutschland oder Österreich. Nach Umsetzung der EU Drohnenverordnung gilt folgendes: Piloten und Betreiber von Drohnen, die mehr als 250g wiegen (und auch diejenigen, die weniger als 250g wiegen, wenn die Drohne mit einer Kamera, einem Mikrofon oder anderen Sensoren ausgestattet ist, die zur Erfassung von personenbezogenen Daten geeignet sind), müssen sich zukünftig online auf der Plattform des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (UAS.gate) registrieren.
Wo kann ich meine Drohne in der Schweiz registrieren ?
Registrieren können Sie Ihre Drohne beim BAZL unter dem Link UAS.gate.
Wann brauche ich eine Bewilligung?
- Bitte fliegen Sie Ihre Drohne nicht in der Nähe von Menschenansammlungen oder wenn Sie keinen direkten Sichtkontakt zu Ihrer Drohne haben. In Ausnahmefällen kann das BAZL jedoch eine Bewilligung für solche Flüge erteilen. Für Feste gibt es Standardbewilligungen.
- Falls Ihre Drohne schwerer als 30 Kilogramm ist, benötigen Sie eine Bewilligung.
Brauche ich zum Filmen eine Bewilligung?
Es ist grundsätzlich erlaubt, über bewohntes Gebiet zu fliegen. Allerdings gibt es einige Regeln, die Sie zu beachten haben, zum Beispiel, dass Sie mindestens 100 Meter Abstand zu Menschenansammlungen halten. Außerdem gibt es Vorschriften des Datenschutzgesetzes und des Schutzes der Privatsphäre, die Sie einhalten müssen. Wenn es also möglich ist, dass auf Ihrem Video Menschen zu erkennen sind oder Sie über fremden Gärten fliegen, müssen Sie sich von den jeweiligen Personen eine Erlaubnis einholen.