Drohnenkarte & Flugverbotszonen ✈️ Schweiz [2024]

Wenn Ihre Drohne weniger als 30 Kilogramm wiegt, können Sie überall in der Schweiz fliegen. Sie müssen aber immer sehen können, wo Ihre Drohne ist. In einigen Situationen brauchen Sie auch für kleinere Drohnen eine Bewilligung. Bevor Sie fliegen, sollten Sie prüfen, ob und wie hoch Sie am gewünschten Ort fliegen dürfen. Um Flugplätze herum gilt grundsätzlich ein Flugverbot.
Auf der Drohnenkarte, bzw. Flugzonenkarte des BAZL kann man sehen, in welchen Gebieten man fliegen darf, wo es Einschränkungen gibt und wo es verboten ist. Abstand von den Pisten eines zivilen oder militärischen Flugplatzes (magenta) mit weniger als 5 km, Kontrollzonen (blau), und Schutzgebiete für Wildtiere (gelb) sind zu beachten. Die Karte kann auch in der App «Swiss Map Mobile» angezeigt werden.

  • Für alle Drohnen gilt: Achten Sie darauf, militärische Anlagen, Naturschutzgebiete und Einsatzorte der Polizei, der Ambulanz oder der Feuerwehr zu meiden. Verpflichtend ist immer Sichtkontakt zu Ihrer Drohne zu haben. Atomkraftwerke, Windturbinen, Justizvollzuganstalten, Spitäler oder andere Gesundheitseinrichtungen mit Helikopterlandeplatz sollten gemieden werden. Drohnen sind ebenso in Jagdbanngebieten sowie in international und national anerkannten Wasser- und Zugvogelreservaten untersagt.
  • Für Drohnen ab 500 Gramm gilt: Sie dürfen mit Ihrem Drohnen nicht näher als fünf Kilometer an einem Flugplatz oder Heliport sein. In sogenannten Kontrollzonen rund um grosse Flughäfen dürfen Sie nicht höher als 150 Meter über Grund fliegen. Ausserdem dürfen Sie Ihre Drohne nicht über oder näher als 100 Meter von Menschenansammlungen, geschützten Gebäuden oder Tieren fliegen lassen.
Bevor Sie fliegen, fragen Sie bei den lokalen Behörden nach, ob es Einschränkungen gibt. Einschränkungen gibt es zum Beispiel bei grossen Veranstaltungen, bei internationalen Konferenzen oder Sportveranstaltungen.

Der Drohnenguide des BAZL

Drohnengesetze Schweiz BAZL

Quelle BAZL

Sind Drohnen in der Schweiz über Wohngebiet erlaubt?

Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte werden verletzt, wenn beim Flug über Wohngebiet Daten ohne Einverständnis des Betroffenen gesammelt werden. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass der Grundeigentümer seine Zustimmung gibt, bevor eine Drohne mit Kamera über sein Grundstück geflogen wird. Dies gilt selbst dann, wenn die Bilder weder gespeichert noch veröffentlicht werden. Der Flug über Wohngebiet ist daher in der Schweiz eher kritisch zu sehen.

Darf ich Drohnen in der Schweiz außerhalb der Sichtweite betreiben?

Die Nutzung Ihres Multicopters ist auf die Sichtweite beschränkt. Videobrille darf nur benutzt werden, wenn jemand anderes die Drohne im Auge hat und sofort eingreifen kann. Dies ist bei den FPVDrohnenrennen der Fall. Ansonsten braucht es eine Bewilligung durch das BAZL. Ohne direkten Sichtkontakt ist das Risiko gross, dass ich mit einem anderen Luftfahrzeug kollidieren könnte, dessen Pilot meine Drohne auch nicht sieht.

Darf ich Drohnen in der Schweiz über Menschenansammlungen fliegen?

Die Distanz zu anderen Menschen sollte bei größeren Ansammlungen von mehr als 24 Personen mindestens 100 Meter betragen. Bei Modell oder Flugveranstaltungen kann trotz größerer Menschenansammlungen geflogen werden, sofern man sich mit dem Veranstalter koordiniert hat.