Drohnen Gewichtsklassen und Regeln in der Schweiz
Seit dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz die EU-Drohnenregeln. Drohnen werden in Gewichtsklassen eingeteilt, die festlegen, unter welchen Bedingungen sie betrieben werden dürfen.
Klasse C0 (unter 250 g Startgewicht)
Drohnen der Klasse C0 dürfen in der Unterkategorie A1 betrieben werden, was bedeutet, dass sie nahe an Menschen fliegen dürfen. Das Überfliegen von Menschenansammlungen ist jedoch verboten.
Anforderungen:
- Registrierung des Piloten notwendig, Schulung nicht erforderlich.
- Maximale Flughöhe: 120 Meter.
- Keine Kamera oder Sensoren, die personenbezogene Daten erfassen.
Klasse C1 (unter 900 g Startgewicht)
Diese Drohnen dürfen ebenfalls in der Unterkategorie A1 betrieben werden, erfordern jedoch das Zertifikat A1/A3.
Anforderungen:
- Schulung und Prüfung A1/A3 erforderlich.
- Kein Überfliegen von Menschenansammlungen.
- Fernidentifizierungssystem erforderlich.
Klasse C2 (unter 4 kg Startgewicht)
Diese Drohnen fallen in die Unterkategorie A2, die Flüge näher an Menschen unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Anforderungen:
- Schulung und Prüfung A1/A3 und A2 erforderlich.
- Mindestabstand von 30 Metern zu Menschen; 5 Meter im Langsamflugmodus.
- Fernidentifizierungssystem erforderlich.
Klasse C3 und C4 (unter 25 kg Startgewicht)
Diese Drohnen dürfen nur in der Unterkategorie A3 betrieben werden, was Flüge weit weg von Menschen vorschreibt.
Anforderungen:
- Schulung und Prüfung A1/A3 erforderlich.
- Betrieb nur außerhalb von Stadtgebieten.
- Fernidentifizierungssystem für C3-Drohnen erforderlich.
Übergangsregelungen für Drohnen ohne CE-Kennzeichnung
Drohnen ohne CE-Kennzeichnung, die vor dem 1. Januar 2024 auf den Markt kamen, dürfen nur noch in der Unterkategorie A3 betrieben werden. Flüge in bewohnten Gebieten sind damit nicht mehr möglich.
Beispielhafte Einstufungen:
- DJI Mini 2 SE, Mini 3 & Mini 4 Pro: Klasse C0, Unterkategorie A1.
- DJI Mavic 3 & Air 3: Klasse C1, Unterkategorie A1.
- DJI Mavic 3 Pro & Matrice M30: Klasse C2, Unterkategorie A2.
- DJI Inspire 3 & Matrice 350 RTK: Klasse C3, Unterkategorie A3.
Weitere wichtige Regeln:
- Maximale Flughöhe: 120 Meter über Grund.
- Flüge müssen innerhalb der Sichtweite stattfinden.
- Versicherungspflicht für alle Drohnen.
Diese Informationen sorgen dafür, dass Drohnenpiloten in der Schweiz die geltenden Vorschriften einhalten und ihre Drohnen sicher und verantwortungsbewusst betreiben können.