Das BAZL hat mit den Arbeiten für die Einführung der europäischen Drohnen Regelungen begonnen, die es Drohnenpiloten erlaubt, künftig im gesamten europäischen Luftraum nach den gleichen Regeln zu fliegen. Daher müssen sich Drohnenpiloten in der Schweiz leider in Zukunft registrieren.
Was gilt für Drohnen unter 250 Gramm in der Schweiz?
Kleine Drohnen die weniger als 250 g wiegen können ohne Einschränkungen geflogen werden, es sei denn sie haben eine Kamera an Bord. Besitzer von Drohnen unter 250 Gramm, die mit einer Kamera ausgestattet sind oder andere Personendaten verarbeiten können, müssen sich registrieren.
Was gilt für Drohnen 250 Gramm bis 500 Gramm in der Schweiz?
Wer eine Drohne fliegen lassen will, muss sich registrieren und eine Onlineprüfung machen, wenn die Drohne mehr als 250 g wiegt. Die Höhe, in der eine Drohne fliegen darf, ist auf 120 Meter über dem Boden begrenzt. Die Drohne muss weiterhin so betrieben werden, dass man sie jederzeit sehen kann. In der EU-Regelung ist ein Mindestalter von 16 Jahren für den selbstständigen Betrieb von Drohnen vorgesehen. Dieses kann von den nationalen Aufsichtsbehörden höchstens auf 12 Jahre gesenkt werden.
Was gilt für Drohnen 500 Gramm bis 30kg in der Schweiz?
Wenn die Drohne mehr als 500 Gramm wiegt, muss laut Artikel 20 der «Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien» eine Haftpflichtdeckung von mindestens einer Million Franken bestehen. Der entsprechende Haftpflichtnachweis muss beim Betrieb einer Drohne ständig mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden können. In der offenen Kategorie gilt eine neue Maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund. Wie bisher muss die Drohne im direkten Sichtkontakt betrieben werden. In der EU-Regelung ist ein Mindestalter von 16 Jahren für den selbstständigen Betrieb von Drohnen vorgesehen. Dieses kann aber von den nationalen Aufsichtsbehörden auf höchstens 12 Jahre gesenkt werden.
Was gilt für Drohnen über 30kg in der Schweiz?
Sollte Ihre Drohne in der Schweiz mehr als 30kg wiegen, so sollten Sie individuell mit einem schweizer Versicherungsunternehmen eine individuelle Drohnen Versicherungs Police verhandeln. Die Höhe, bis zu der eine Drohne in der offenen Kategorie fliegen darf, beträgt jetzt 120 Meter über dem Boden. Wie bisher muss die Drohne vom Piloten so geflogen werden, dass er sie jederzeit sehen kann. Die EU-Regelung sagt, dass Drohnen nicht von Kindern unter 16 Jahren betrieben werden dürfen. Das Mindestalter kann aber von den nationalen Aufsichtsbehörden auf 12 Jahre gesenkt werden.