Wann braucht man in der Schweiz einen ✈️ Drohnenführerschein?

In der Schweiz gelten seit dem 1. Januar 2023 neue Vorschriften für den Betrieb von Drohnen. Die Anforderungen an einen Drohnenführerschein hängen dabei vom Gewicht der Drohne und dem geplanten Einsatzgebiet ab.

Drohnen unter 250 Gramm

  • Ohne Kamera oder Sensoren: Kein Drohnenführerschein erforderlich.
  • Mit Kamera oder Sensoren: Registrierungspflicht für den Betreiber und Kennzeichnung der Drohne mit der zugewiesenen Registrierungsnummer.

Drohnen ab 250 Gramm

  • Kompetenznachweis A1/A3: Für Drohnen mit einem Gewicht zwischen 250 Gramm und 25 Kilogramm ist der Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. Dieser kann durch eine Online-Schulung und -Prüfung beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) erworben werden.
  • Fernpiloten-Zeugnis A2: Für bestimmte Operationen, insbesondere in der Nähe von unbeteiligten Personen oder in bewohnten Gebieten, ist zusätzlich zum A1/A3-Nachweis das Fernpiloten-Zeugnis A2 notwendig. Dieses erfordert eine weiterführende Schulung und eine theoretische Prüfung.

Wann benötige ich den A1-Drohnenführerschein?

Der A1-Drohnenführerschein (Teil des Kompetenznachweises A1/A3) ist erforderlich für:

  • Drohnen der Klasse C1 mit einem Gewicht von 250 Gramm bis unter 900 Gramm.
  • Flüge in der Unterkategorie A1, bei denen nicht über unbeteiligte Personen geflogen wird.

Wann benötige ich den A2-Drohnenführerschein?

Das A2-Fernpiloten-Zeugnis ist notwendig für:

  • Drohnen der Klasse C2 mit einem Gewicht von bis zu 4 Kilogramm.
  • Flüge in der Unterkategorie A2 in bewohnten Gebieten, wobei ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen einzuhalten ist.

Wann benötige ich den A3-Drohnenführerschein?

Der A3-Drohnenführerschein (Teil des Kompetenznachweises A1/A3) ist erforderlich für:

  • Drohnen der Klassen C2, C3 und C4 mit einem Gewicht von bis zu 25 Kilogramm.
  • Flüge in der Unterkategorie A3 in unbewohnten Gebieten, mit einem Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten.

Tabelle: Führerscheinpflicht für Drohnenmodelle

DrohnenmodellGewichtFührerschein notwendig?
DJI Neo Motion135 g❌ Kein Führerschein
DJI Air 3S724 g✅ A1/A3
DJI Avata Explorer Combo410 g✅ A1/A3
DJI Avata 2410 g✅ A1/A3
DJI Mavic 3 Classic/Pro895 g✅ A1/A3
DJI Mavic 3 Enterprise/Thermal915 g✅ A2
DJI Inspire 2/33.440 g / 4.310 g✅ A2
DJI Mini 3 / 3 Pro249 g❌ Kein Führerschein
DJI Mini 2 / 3 / SE / 4K249 g❌ Kein Führerschein
DJI Air 2S595 g✅ A1/A3
DJI Mavic Air 2570 g✅ A1/A3
DJI Matrice 4T/4E & 600 Pro6.300 g✅ A2
DJI Matrice M30/M30T & 4T/4E3.770 g✅ A2
Autel Robotics Evo Lite+ / Nano+835 g / 249 g✅ A1/A3 / ❌ Kein Führerschein
Xiaomi FIMI X8 Mini Pro258 g✅ A1/A3
HoverAir X1125 g❌ Kein Führerschein
Parrot Anafi320 g✅ A1/A3
DJI Spark300 g✅ A1/A3
Yuneec H520E / H8501.800 g / 4.850 g✅ A2
DJI Flip249 g❌ Kein Führerschein
Potensic Atom SE249 g❌ Kein Führerschein
Plegble PL-510250 g✅ A1/A3
Ryze DJI Tello80 g❌ Kein Führerschein
Skydio X2D / X2E / 2 Plus1.300 g✅ A2
DJI Phantom 4 RTK SE / Obsidian1.391 g✅ A2
Swellpro SplashDrone 4 / SPRY+2.180 g✅ A2
PowerVision PowerEgg X862 g✅ A1/A3

Fazit

  • A1-Drohnenführerschein: Erforderlich für Drohnen ab 250 Gramm bis unter 900 Gramm, wenn nicht über unbeteiligte Personen geflogen wird.
  • A2-Drohnenführerschein: Notwendig für Drohnen der Klasse C2 bis 4 Kilogramm, bei Flügen in bewohnten Gebieten mit einem Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen.
  • A3-Drohnenführerschein: Benötigt für größere Drohnen bis 25 Kilogramm, die in unbewohnten Gebieten mit einem Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.