Seit dem 1. Januar 2023 gelten in der Schweiz neue, strenge Regeln für den Betrieb von Drohnen, die sich an der EU-Drohnenverordnung orientieren. Diese Bestimmungen zielen darauf ab, die Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten und den Drohnenbetrieb klar zu regulieren.
Kategorien des Drohnenbetriebs
In der Schweiz werden Drohnen in drei Hauptkategorien unterteilt, die bestimmen, ob eine Aufstiegserlaubnis erforderlich ist:
- Offene Kategorie („Open Category“): Diese Kategorie umfasst den größten Teil der Drohnenflüge, insbesondere für Freizeit- und Hobbyflieger. Drohnen in dieser Kategorie können ohne spezielle Bewilligung betrieben werden, solange sie die grundlegenden Sicherheitsanforderungen einhalten. Dazu gehören der Betrieb in Sichtweite des Piloten, eine maximale Flughöhe von 120 Metern und das Verbot des Fliegens über Menschenansammlungen. Drohnen werden zusätzlich in verschiedene CE-Klassen (C0 bis C4) eingeteilt, die den Einsatzbereich weiter definieren. Solange die Drohne innerhalb der Vorgaben dieser Kategorie bleibt, ist keine Aufstiegserlaubnis erforderlich.
- Spezielle Kategorie („Specific Category“): Diese Kategorie erfordert eine behördliche Bewilligung, wenn der Drohnenbetrieb nicht den Bestimmungen der offenen Kategorie entspricht. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Drohne in der Nähe von Menschenmengen, in sensiblen Bereichen wie Flughäfen oder im FPV-Modus (First Person View) ohne Sichtverbindung betrieben wird. Hier ist eine detaillierte Risikobewertung notwendig, und eine Genehmigung muss beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eingeholt werden.
- Zulassungspflichtige Kategorie („Certified Category“): Diese Kategorie deckt hochriskante Einsätze ab, wie den Transport von Personen oder gefährlichen Gütern. Derzeit sind die spezifischen Vorschriften für diese Kategorie noch in Entwicklung und deshalb noch nicht vollständig anwendbar.
Registrierung und Versicherungspflicht
Alle Drohnenpiloten in der Schweiz, deren Drohnen ein Abfluggewicht von 250 Gramm überschreiten, müssen ihre Drohnen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) registrieren. Diese Regel gilt auch für leichtere Drohnen, die mit Kameras ausgestattet sind oder hohe Geschwindigkeiten erreichen können, da sie potenziell Personendaten erfassen könnten. Neben der Registrierung besteht eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung für alle Drohnen ab 250 Gramm, mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Schweizer Franken.
Zusätzliche Anforderungen und Bestimmungen
Drohnenpiloten müssen einen Online-Test absolvieren, um die erforderlichen Kenntnisse der neuen Vorschriften nachzuweisen. Dieser Test ist für alle Drohnen ab 250 Gramm Pflicht und muss alle fünf Jahre erneuert werden. Für Drohnenflüge in der Nacht oder in städtischen Gebieten sind zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen erforderlich, und eine spezielle Bewilligung kann notwendig sein, insbesondere wenn unbeteiligte Personen gefährdet werden könnten.
Die Schweiz wendet auch die „U-Space“-Regulierung an, um eine sichere Integration der zivilen Drohnen in den Luftraum zu ermöglichen und das konfliktfreie Nebeneinander von bemannten und unbemannten Luftfahrtsystemen zu gewährleisten.
Zusammenfassung
In der Schweiz hängt die Notwendigkeit einer Aufstiegserlaubnis für Drohnen von der Kategorie des Drohnenbetriebs und den spezifischen Einsatzbedingungen ab. Für die meisten Freizeitflüge in der offenen Kategorie ist keine Genehmigung erforderlich, solange die festgelegten Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Für riskantere Einsätze in der speziellen Kategorie ist jedoch eine behördliche Genehmigung notwendig. Es ist wichtig, sich vor jedem Drohnenflug über die geltenden Vorschriften zu informieren und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.