In der Schweiz unterliegen Drohnen strengen Vorschriften, die auf den EU-Regelungen basieren, jedoch an die spezifischen Gegebenheiten des Landes angepasst sind. Die Unterkategorie OPEN A2 spielt eine zentrale Rolle für Drohnenpiloten, die Drohnen der Klasse C2 betreiben möchten, insbesondere in urbanen Gebieten. Diese Kategorie bietet mehr Flexibilität, erfordert jedoch die Einhaltung bestimmter Vorschriften und den Nachweis von Fähigkeiten durch entsprechende Zertifikate.
Was ist die Unterkategorie OPEN A2?
Die Unterkategorie OPEN A2 erlaubt es Drohnenpiloten, Drohnen der Klasse C2 in besiedelten Gebieten zu betreiben. Diese Kategorie bietet im Vergleich zur restriktiveren Unterkategorie A3 mehr Freiheiten, erfordert jedoch, dass bestimmte Mindestabstände zu unbeteiligten Personen eingehalten werden.
Voraussetzungen für die Nutzung der Unterkategorie OPEN A2 in der Schweiz
Um eine Drohne in der Unterkategorie A2 zu betreiben, müssen in der Schweiz spezifische Anforderungen erfüllt werden:
- Registrierungspflicht: In der Schweiz müssen alle Drohnen mit einem Gewicht über 250 Gramm im UAS.gate-Portal registriert werden. Diese Registrierung ist obligatorisch und derzeit kostenfrei. Die Registrierung muss vor dem Betrieb der Drohne erfolgen, und es wird eine UAS-Betreiber-Nummer vergeben, die gut sichtbar an der Drohne angebracht werden muss.
- Mindestabstand zu Personen: Der horizontale Mindestabstand zu unbeteiligten Personen beträgt 30 Meter. Dieser kann auf 5 Meter reduziert werden, wenn die Drohne im Langsamflugmodus betrieben wird, der eine maximale Geschwindigkeit von 3 m/s nicht überschreiten darf. Zusätzlich gilt die 1:1-Regel: Die horizontale Distanz muss mindestens der Flughöhe entsprechen.
- Zertifikate: Um in der Unterkategorie A2 zu fliegen, müssen Drohnenpiloten sowohl das A1/A3-Zertifikat als auch das A2-Zertifikat erwerben. Die Schulung und Prüfung für diese Zertifikate erfolgen online über das UAS.gate-Portal und beinhalten eine theoretische Prüfung sowie ein praktisches Selbststudium. Die theoretische Prüfung muss an einem anerkannten Prüfungsort abgelegt werden.
Technische Anforderungen an C2-Drohnen in der OPEN A2
Drohnen, die in der Unterkategorie A2 betrieben werden, müssen spezifische technische Anforderungen erfüllen:
- CE-Kennzeichnung: Die Drohne muss über eine CE-Kennzeichnung und eine Klassenmarkierung C2 verfügen. Drohnen ohne diese Markierung können in der Übergangskategorie betrieben werden, allerdings mit leicht angepassten Regeln.
- Maximale Fluggeschwindigkeit: Die maximale Geschwindigkeit der Drohne darf 19 m/s nicht überschreiten.
- Sicherheitsfunktionen: Die Drohne muss mit einem GEO-Awareness-System und einer Return-to-Home-Funktion ausgestattet sein, um sicherzustellen, dass die Drohne bei Verbindungsverlust automatisch zurückkehrt und keine gesperrten Lufträume verletzt.
Vorteile der Nutzung der Unterkategorie OPEN A2
Die Nutzung der Unterkategorie A2 bietet Drohnenbetreibern in der Schweiz mehrere Vorteile:
- Einsatz in städtischen Gebieten: Im Gegensatz zur A3-Kategorie erlaubt die A2-Kategorie das Fliegen in der Nähe von Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten, ohne dass ein Mindestabstand von 150 Metern eingehalten werden muss.
- Reduzierte Sicherheitsabstände: Dank des Langsamflugmodus kann der Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen auf 5 Meter reduziert werden, was den Einsatz der Drohne in dicht besiedelten Gebieten erleichtert.
Der Weg zum A2-Zertifikat in der Schweiz
Das A2-Zertifikat ist eine Voraussetzung für den Betrieb einer C2-Drohne in der Unterkategorie A2. Der Erwerb dieses Zertifikats in der Schweiz erfordert folgende Schritte:
- Erwerb des A1/A3-Zertifikats: Dieser Kompetenznachweis wird durch eine Online-Schulung und eine Prüfung im UAS.gate-Portal erworben.
- Praktisches Selbststudium: Ein praktisches Selbststudium, das den Anforderungen der A3-Kategorie entspricht, ist erforderlich. Der Abschluss dieses Selbststudiums muss dokumentiert und im Portal eingereicht werden.
- Theoretische Prüfung: Nach dem Selbststudium muss eine theoretische Prüfung an einem anerkannten Prüfungsort abgelegt werden. Erst nach Bestehen dieser Prüfung wird das A2-Zertifikat ausgestellt.
Sicherheitsabstände und Flugregeln in der OPEN A2
In der A2-Kategorie müssen die folgenden Sicherheitsregeln eingehalten werden:
- Mindestabstand: Ein horizontaler Abstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen ist einzuhalten, der im Langsamflugmodus auf 5 Meter reduziert werden kann.
- Überflugverbot: Der Überflug über unbeteiligte Personen ist strikt untersagt.
- 1:1 Regel: Der horizontale Abstand muss mindestens der Flughöhe entsprechen, um eine sichere Distanz zu gewährleisten.
Vergleich der Unterkategorien OPEN A1, A2 und A3
Die verschiedenen Unterkategorien der offenen Kategorie unterscheiden sich in ihren Anforderungen und Einsatzmöglichkeiten:
Kriterium | OPEN A1 | OPEN A2 | OPEN A3 |
---|---|---|---|
Mindestabstand zu Personen | Kein Mindestabstand (C0-Drohnen) | 30 m, 5 m im Langsamflugmodus | 150 m zu Wohngebieten, Menschen, Industriegebieten |
Drohnenklasse | C0, C1 | C2 | C2, C3, C4 |
Fluggebiet | Nahe bei Menschen erlaubt | Nahe bei Menschen, in städtischen Gebieten | Weit weg von Menschen, keine unbeteiligten Personen |
Drohnenführerschein | Kein Führerschein (C0), A1/A3 (C1) | A1/A3, A2 | A1/A3 |
Drohnenversicherung in der OPEN A2
In der Schweiz ist eine Drohnenhaftpflichtversicherung für den Betrieb einer Drohne in der A2-Kategorie gesetzlich vorgeschrieben. Diese Versicherung schützt sowohl den Drohnenbetreiber als auch Dritte im Falle eines Unfalls oder Schadens. Es ist wichtig, eine Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Schweizer Franken abzuschließen, um alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Fazit: Die Unterkategorie OPEN A2 in der Schweiz
Die Unterkategorie OPEN A2 bietet in der Schweiz vielfältige Möglichkeiten, Drohnen der Klasse C2 in städtischen Gebieten und unter flexiblen Bedingungen zu betreiben. Die Einhaltung der spezifischen Anforderungen und der Erwerb der notwendigen Zertifikate sind jedoch unerlässlich, um die Sicherheit zu gewährleisten und den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass eine Drohnenversicherung in der Schweiz nicht nur gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern auch eine wesentliche Absicherung gegen mögliche Risiken darstellt.