Der Drohnen-Kenntnisnachweis ist für Piloten unerlässlich, um Drohnen sicher und gesetzeskonform zu betreiben. In diesem Artikel beleuchten wir die Gültigkeit dieses Nachweises in der Schweiz und klären, ob eine Umschreibung möglich ist.
Gültigkeit des Drohnen-Kenntnisnachweises
Seit dem 1. Januar 2023 gelten in der Schweiz die EU-Drohnenregulierungen. Daher sind die in der EU ausgestellten Zertifikate auch in der Schweiz anerkannt und umgekehrt. Der Kompetenznachweis A1/A3 ist in der gesamten EU und der Schweiz gültig und hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Nach Ablauf dieser Frist müssen die theoretischen Kenntnisse erneuert werden.
Wichtig: In der Schweiz ist der Kompetenznachweis A1/A3 kostenlos erhältlich.
Umschreibung bestehender Nachweise
Piloten, die bereits einen alten Kenntnisnachweis besitzen, können diesen nicht direkt in ein neues EU-konformes Zertifikat umschreiben lassen. Es empfiehlt sich, den neuen EU-Kompetenznachweis A1/A3 oder das EU-Fernpilotenzeugnis A2 zu erwerben.
💡 Hinweis: Für das EU-Fernpilotenzeugnis A2 empfehlen wir den Anbieter Drone Class, der als günstigster Anbieter gilt.
Erwerb des EU-Kompetenznachweises A1/A3
Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 kann in der Schweiz kostenlos online absolviert werden. Dieser Nachweis ist der erste Schritt für alle Drohnenpiloten und bildet die Voraussetzung für höhere Lizenzen wie das EU-Fernpilotenzeugnis A2.
Eine Übersicht zu Anbietern von Drohnenführerscheinen finden Sie hier:
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Registrierungspflicht in der Schweiz
Seit der Einführung der EU-Regulierungen müssen Drohnenbetreiber in der Schweiz ihre Drohnen registrieren. Nach der Registrierung erhalten sie eine UAS-Betreibernummer, die sichtbar auf der Drohne angebracht werden muss.
Versicherungspflicht
Für Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 1 Million CHF erforderlich. Auch für leichtere Drohnen wird eine entsprechende Versicherung dringend empfohlen.
Fazit
Der Drohnen-Kenntnisnachweis ist in der Schweiz und der gesamten EU fünf Jahre gültig. Eine Umschreibung alter Nachweise ist nicht möglich. Es empfiehlt sich, den neuen EU-Kompetenznachweis A1/A3 kostenlos zu erwerben und für höhere Ansprüche das EU-Fernpilotenzeugnis A2 zu absolvieren.
💡 Tipp: Für den kostengünstigen Erwerb des EU-Fernpilotenzeugnis A2 ist Drone Class die beste Wahl.