Mit der Einführung der EU-Drohnenverordnung hat sich auch in der Schweiz die Rechtslage für Drohnenpiloten grundlegend geändert. Der bisherige Kenntnisnachweis, oft als „Drohnenführerschein“ bezeichnet, wurde durch neue EU-konforme Zertifikate ersetzt.
Einführung der EU-Drohnenverordnung in der Schweiz
Seit dem 1. Januar 2023 gelten in der Schweiz die Bestimmungen der EU-Drohnenverordnung. Diese Vereinheitlichung zielt darauf ab, den Drohnenbetrieb innerhalb Europas zu harmonisieren und die Sicherheit im Luftraum zu erhöhen. Mit der Übernahme der EU-Regulierung wurden auch die Anforderungen an die Qualifikation von Drohnenpiloten angepasst.
Neue Zertifikate für Drohnenpiloten
Die bisherigen nationalen Kenntnisnachweise wurden durch folgende EU-Zertifikate ersetzt:
- Kompetenznachweis A1/A3: Erforderlich für das Fliegen in den Unterkategorien A1 und A3. Die Schulung und Prüfung können online über das dLIS (Drone License Issuing System) des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) absolviert werden. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen BAZL-Seite.
- Fernpilotenzeugnis A2: Notwendig für den Betrieb in der Unterkategorie A2, die das Fliegen näher an unbeteiligten Personen erlaubt. Dieses Zertifikat erfordert eine vertiefte Schulung und eine zusätzliche Prüfung. Aktuell kann die Schulung bei anerkannten Stellen im EU-Raum absolviert werden.
Übergangsregelungen und Gültigkeit alter Nachweise
Mit der Einführung der neuen Regelungen verloren die alten nationalen Kenntnisnachweise ihre Gültigkeit. Daher müssen alle Drohnenpiloten, unabhängig von vorherigen Zertifikaten, die neuen EU-konformen Schulungen und Prüfungen absolvieren, um weiterhin legal in der Schweiz fliegen zu dürfen.
Registrierungspflicht für Drohnenpiloten
Zusätzlich zur Zertifizierung besteht für Drohnenpiloten in der Schweiz eine Registrierungspflicht. Piloten müssen sich beim BAZL registrieren und erhalten eine UAS-Betreiber-Nummer, die sichtbar an der Drohne angebracht werden muss. Details dazu bietet das BAZL-Portal.
Empfehlungen für Drohnenpiloten
Es wird empfohlen, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und die erforderlichen Zertifikate zu erwerben. Für Drohnen unter 250g ist zwar kein Zertifikat verpflichtend, jedoch wird die Absolvierung der Schulung A1/A3 auch für diese Piloten dringend empfohlen, um einen sicheren und regelkonformen Betrieb zu gewährleisten.
💡 Hinweis: Für Drohnenpiloten, die das Fernpilotenzeugnis A2 erwerben möchten, bietet Drone Class eine kostengünstige Online-Schulung und Prüfung an. Eine Alternative bietet dph-drohnenschule.de.
Durch die Anpassung an die EU-Drohnenverordnung strebt die Schweiz eine Harmonisierung der Drohnenregulierung an, die sowohl die Sicherheit erhöht als auch den grenzüberschreitenden Drohnenbetrieb erleichtert.