Die Drohnenkategorie OPEN A1 gehört zu den am wenigsten restriktiven Kategorien im Rahmen der Schweizer Drohnenvorschriften. Diese Kategorie bietet Drohnenpiloten zahlreiche Freiheiten, insbesondere für den Betrieb in der Nähe von Menschen, während sie gleichzeitig einige wichtige Sicherheitsregeln einhalten müssen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wesentliche über die Anforderungen, Vorschriften und Besonderheiten der OPEN A1-Kategorie in der Schweiz.
Einleitung
Wenn Sie in der Schweiz eine Drohne besitzen oder darüber nachdenken, eine zu erwerben, ist es wichtig, die geltenden gesetzlichen Vorschriften zu kennen. Die Drohnenkategorie OPEN A1 ermöglicht es, Drohnen in der Nähe von Menschen zu betreiben, jedoch unter Berücksichtigung bestimmter Regeln, um die Sicherheit und den Datenschutz zu gewährleisten. Im Folgenden werden die wichtigsten Besonderheiten dieser Kategorie in der Schweiz beschrieben.
Was ist die Drohnenkategorie OPEN A1?
Die Drohnenkategorie OPEN A1 ist Teil der offenen Kategorie, die in der Schweiz für den Betrieb von Drohnen ohne spezielle Genehmigung gilt. Diese Kategorie umfasst Drohnen mit einem geringen Risiko, die unter bestimmten Bedingungen in der Nähe von Menschen betrieben werden dürfen.
Voraussetzungen für die Drohnenkategorie OPEN A1
Um in der Kategorie OPEN A1 in der Schweiz fliegen zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
- Mindestalter: In der Schweiz beträgt das Mindestalter für Drohnenpiloten 12 Jahre. Zwischen 12 und 16 Jahren dürfen Drohnen jedoch nur unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen, qualifizierten Person betrieben werden.
- Registrierung: Alle Drohnenpiloten, deren Drohnen 250 Gramm oder mehr wiegen, müssen sich auf der Plattform UAS.gate registrieren. Auch Drohnen unter 250 Gramm müssen registriert werden, wenn sie mit einer Kamera ausgestattet sind oder Geschwindigkeiten über 90 km/h erreichen können.
- Kennzeichnung: Jede Drohne muss mit einer UAS-Betreibernummer versehen sein, die deutlich sichtbar am Gerät angebracht werden muss.
- Drohnenversicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist in der Schweiz für alle Drohnenflüge vorgeschrieben.
- Drohnenführerschein: Für Drohnen, die in die Kategorie C1 (bis 900g) fallen, ist eine Schulung und eine theoretische Prüfung erforderlich. Drohnen unter 250g, die keine persönlichen Daten erfassen, sind von dieser Pflicht ausgenommen, allerdings wird die Schulung auch für diese Piloten empfohlen.
Vorteile der Kategorie OPEN A1
Die OPEN A1-Kategorie bietet in der Schweiz mehrere Vorteile:
- Flug in der Nähe von Menschen: Drohnen unter 250 Gramm dürfen über unbeteiligte Personen hinwegfliegen, jedoch sollte dies vermieden werden, wenn möglich. Für Drohnen der Klasse C1 (bis 900g) ist der Überflug von Personen verboten; falls es dennoch geschieht, muss die Drohne sofort umgelenkt werden.
- Kein Führerschein für leichte Drohnen: Für Drohnen unter 250g, die keine personenbezogenen Daten erfassen, ist kein Drohnenführerschein erforderlich. Die freiwillige Teilnahme an einer Schulung wird jedoch empfohlen.
- Flexibilität beim Betrieb: Drohnen können in städtischen Gebieten betrieben werden, solange die Mindestabstände zu unbeteiligten Personen eingehalten werden und die maximale Flughöhe von 120 Metern nicht überschritten wird.
Welche Drohnen fallen unter die Kategorie OPEN A1?
Drohnen, die in die Kategorie OPEN A1 fallen, gehören entweder zur Drohnenklasse C0 (unter 250g) oder C1 (unter 900g) und können auch Bestandsdrohnen ohne CE-Kennzeichnung sein, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Drohnenklasse C0
Drohnen der Klasse C0 sind die leichtesten und sichersten Drohnen und dürfen in der OPEN A1-Kategorie betrieben werden. Diese Drohnen dürfen über unbeteiligte Personen fliegen, wenn auch mit Vorsicht. Eine Remote ID ist für diese Drohnen nicht erforderlich.
Drohnenklasse C1
Für Drohnen der Klasse C1 ist der Erwerb eines Kenntnisnachweises (Drohnenführerschein) erforderlich. Der Überflug von unbeteiligten Personen ist mit diesen Drohnen verboten. Zusätzlich ist seit 2024 eine Remote ID erforderlich, die sicherstellt, dass die Drohne im Flug identifiziert werden kann.
Bestandsdrohnen unter 250g
Ältere Drohnen, die vor dem 1. Januar 2024 auf den Markt kamen und weniger als 250 Gramm wiegen, dürfen in der OPEN A1-Kategorie betrieben werden, sofern sie nicht über unbeteiligte Personen hinwegfliegen.
Drohnenklasse | Erforderlicher Führerschein | Erlaubter Überflug von Personen | Maximalgewicht | Remote ID |
---|---|---|---|---|
C0 | Kein Führerschein erforderlich | Über unbeteiligten Personen erlaubt | Unter 250g | Nein |
C1 | EU-Kompetenznachweis A1/A3 | Über unbeteiligten Personen verboten | Unter 900g | Ja |
Bestandsdrohnen < 250g | Kein Führerschein erforderlich | Über unbeteiligten Personen verboten | Unter 250g | Nein |
Besondere Vorschriften in der Schweiz
Remote ID und Geo-Awareness
Seit Januar 2024 müssen Drohnen der C1-Klasse in der Schweiz mit einem Remote ID-System ausgestattet sein. Diese Systeme übertragen während des Fluges Informationen wie Höhe, Position und Betreiberkennung an Empfangsgeräte in der Nähe.
Registrierung und Schulung
Die Registrierung auf der Plattform UAS.gate ist für alle Drohnenpiloten, die Drohnen ab 250g oder solche mit Kameras betreiben, zwingend erforderlich. Zudem müssen Drohnenpiloten eine Schulung absolvieren und eine theoretische Prüfung bestehen, um in der Kategorie OPEN A1 fliegen zu dürfen.
Einschränkungen und Sicherheitsmaßnahmen
Obwohl die OPEN A1-Kategorie in der Schweiz viele Freiheiten bietet, gibt es auch wichtige Einschränkungen:
- Maximale Flughöhe: Die maximale erlaubte Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund.
- Sichtkontakt: Die Drohne muss stets in direktem Sichtkontakt betrieben werden.
- Überflugverbot von Menschenansammlungen: Der Überflug von Menschenansammlungen ist strikt untersagt, auch mit Drohnen der Klasse C0.
Warum eine Drohnenversicherung wichtig ist
Eine Drohnenversicherung ist in der Schweiz nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein essenzieller Schutz vor finanziellen Risiken im Falle eines Unfalls oder Schadens. Besonders in der Kategorie OPEN A1, wo Drohnen in der Nähe von Menschen betrieben werden, ist eine umfassende Versicherung unerlässlich.
Fazit
Die Drohnenkategorie OPEN A1 bietet in der Schweiz eine optimale Kombination aus Flexibilität und Sicherheit. Mit den richtigen Voraussetzungen und einer passenden Drohne können Sie die Freiheit genießen, Ihre Drohne in der Nähe von Menschen und in städtischen Gebieten zu fliegen. Vergessen Sie jedoch nicht, sich bei der Drohnenversicherung abzusichern und die schweizerischen Besonderheiten wie den Drohnenführerschein und die Remote ID zu beachten.