Seit dem 1. Januar 2023 gelten in der Schweiz neue Regelungen für den Betrieb von Drohnen, die sich an den EU-Drohnenvorschriften orientieren. Diese Regelungen wurden eingeführt, um die Sicherheit zu erhöhen und den verantwortungsvollen Umgang mit Drohnen zu gewährleisten.
Wer muss seine Drohne registrieren?
In der Schweiz müssen sich alle Drohnenbetreiber beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) registrieren, wenn ihre Drohne mehr als 250 Gramm wiegt oder mit einer Kamera, einem Mikrofon oder anderen Sensoren ausgestattet ist, die personenbezogene Daten erfassen können. Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen und keine solchen Sensoren besitzen, sind von der Registrierungspflicht ausgenommen. Die Registrierung erfolgt über die Plattform UAS.gate und ist kostenlos. Für die Registrierung ist ein CH-Login erforderlich.
Wie funktioniert die Kennzeichnung?
Nach der Registrierung muss jede Drohne mit einer UAS-Betreibernummer gekennzeichnet werden. Diese Nummer muss gut sichtbar auf der Drohne angebracht sein. Die Kennzeichnung dient dazu, den Betreiber im Falle eines Vorfalls schnell identifizieren zu können. Sie können die Kennzeichnung mit einem wasserfesten Stift vornehmen, eine Plakette verwenden oder die Nummer in die Drohne eingravieren.
Schulung und Zertifizierung
Für alle Drohnenpiloten, die Drohnen ab 250 Gramm fliegen, ist es erforderlich, einen Online-Test zu absolvieren. Dieser Test dauert etwa vier Stunden und deckt grundlegende Kenntnisse über die Drohnensicherheit und die geltenden Vorschriften ab. Für Drohnen zwischen 900 Gramm und 4 Kilogramm ist zudem eine praktische Prüfung vor Ort erforderlich. Die Zertifizierung, die nach Bestehen des Tests und der Prüfung ausgestellt wird, ist fünf Jahre lang gültig und muss regelmäßig erneuert werden.
Flugregeln und Einschränkungen
In der Schweiz gelten spezifische Vorschriften für den Drohnenflug. Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter, und der Pilot muss immer direkten Sichtkontakt zur Drohne halten. Es ist untersagt, über Menschenansammlungen zu fliegen oder die Drohne in der Nähe von unbeteiligten Personen zu betreiben. Außerdem gibt es Gebiete, in denen das Fliegen von Drohnen verboten ist oder eine spezielle Bewilligung erfordert, wie zum Beispiel in der Nähe von Flugplätzen oder Naturschutzgebieten. Die aktuelle Flugzonenkarte und die App swisstopo bieten eine Übersicht über erlaubte und eingeschränkte Flugbereiche.
Versicherungspflicht
Für Drohnen ab 250 Gramm ist in der Schweiz eine Haftpflichtversicherung erforderlich, die eine Mindestdeckungssumme von 1 Million Schweizer Franken haben muss. Auch für leichtere Drohnen wird eine solche Versicherung empfohlen, um potenzielle Schäden abzudecken.
Fazit
Die neuen Regelungen in der Schweiz stellen sicher, dass Drohnen sicher und verantwortungsbewusst genutzt werden. Drohnenbetreiber sollten sicherstellen, dass sie alle geltenden Vorschriften einhalten, einschließlich der Registrierung und Kennzeichnung ihrer Drohnen, um Strafen und andere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Weitere Informationen und spezifische Anweisungen zur Registrierung und den geltenden Vorschriften finden Sie auf der offiziellen Website des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL).