Autel Robotics Evo Lite+ und Nano+: Drohnenregeln 2025 in der Schweiz
Die Autel Robotics Evo Lite+ und Nano+ zählen zu den modernsten Drohnen auf dem Markt. Sie bieten hochentwickelte Technologien und eine starke Leistung für verschiedenste Einsatzzwecke. In der Schweiz gelten ab 2025 aktualisierte Regeln, die Drohnenbetreiber kennen und beachten müssen, um legal und sicher zu fliegen. Dieser Leitfaden erläutert die wichtigsten Vorschriften.
Welche Kategorien betreffen Evo Lite+ und Nano+ in der Schweiz?
In der Schweiz wird der Drohnenbetrieb gemäß der europäischen Drohnenregulierung in Kategorien eingeteilt:
- Offene Kategorie: Für Drohnenflüge mit geringem Risiko, keine Genehmigung erforderlich. Die meisten Hobbyflüge fallen hierunter.
- Spezielle Kategorie: Für höher riskante Flüge oder Drohnen über 25 kg. Erfordert eine Bewilligung durch das BAZL.
- Zulassungspflichtige Kategorie: Für Drohnen mit hohem Risiko. Derzeit gibt es keine regulierten Modelle in dieser Kategorie.
Die Evo Lite+ (835 g) gehört zur offenen Kategorie A2, während die Nano+ (249 g) in die Unterkategorie A1 fällt und weniger strengen Auflagen unterliegt.
Müssen Evo Lite+ und Nano+ registriert werden?
Ja, in der Schweiz ist eine Registrierung bei UAS.gate für alle Drohnen ab 250 g oder mit Kamera Pflicht. Für Drohnen unter 250 g, wie die Nano+, ist keine Registrierung nötig, wenn sie keine Kamera oder Sensoren zur Aufnahme personenbezogener Daten besitzt.
Benötige ich eine Schulung oder Prüfung?
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Drohnentyp und Unterkategorie:
Evo Lite+ (über 250 g)
- Ja, Schulung und Prüfung sind erforderlich.
- Der Nachweis A1/A3 und gegebenenfalls A2 ist notwendig.
Nano+ (unter 250 g)
- Nein, Schulung ist nicht erforderlich, solange keine sensiblen Daten aufgenommen werden.
Ist eine Haftpflichtversicherung in der Schweiz Pflicht?
Ja, Drohnenbetreiber müssen eine Haftpflichtversicherung nachweisen können. Diese sollte mindestens 1 Million CHF Deckungssumme umfassen, um Schäden abzudecken. Details und Anbieter finden Sie auf Websites wie drohneversichern.ch.
Wo darf man mit Evo Lite+ und Nano+ fliegen?
Allgemeine Regeln
- Flugverbotszonen: Kein Fliegen über Menschenmengen, in Flughafennähe oder in sensiblen Bereichen.
- Maximale Flughöhe: 120 Meter über Grund. Für höhere Flüge ist eine Bewilligung des BAZL notwendig.
- Sichtweite: Drohnen müssen immer in direkter Sichtlinie geflogen werden.
Was hat sich 2025 in der Schweiz geändert?
Mit dem Ende der Übergangsfrist am 1. Januar 2024 dürfen ältere Drohnen ohne Klassenmarkierung nur noch in der Unterkategorie A3 betrieben werden. Der Betrieb in bewohnten Gebieten ist damit nicht mehr möglich. Für Flüge in A1 und A2 sind zertifizierte Drohnenmodelle erforderlich.
Vergleich der Evo Lite+ und Nano+
Merkmal | Evo Lite+ | Nano+ |
---|---|---|
Gewicht | 835 g | 249 g |
Reichweite | Bis 12 km | Bis 10 km |
Kameraauflösung | 6K | 4K |
Kategorie | Offene Kategorie (A2) | Offene Kategorie (A1) |
Schulung nötig | Ja | Nein |
Tipps für sicheres Fliegen in der Schweiz
- Informieren Sie sich über die aktuellen Vorschriften.
- Nutzen Sie Apps wie „Drone Safety“ zur Identifikation von Flugverbotszonen.
- Fliegen Sie nur bei guten Wetterbedingungen.
- Planen Sie jeden Flug sorgfältig und beachten Sie Sichtweite und Flughöhe.
Häufig gestellte Fragen
Ist die Nano+ in der Schweiz registrierungspflichtig?
Nein, solange sie unter 250 g wiegt und keine Kamera oder andere Sensoren besitzt, die personenbezogene Daten erfassen können.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Bußgelder und Sanktionen können verhängt werden, wenn Regeln verletzt werden. In schweren Fällen drohen hohe Strafen.
Gibt es spezielle Regeln für gewerbliche Nutzer?
Ja, gewerbliche Nutzer benötigen je nach Flugzweck zusätzliche Genehmigungen und Zertifikate.