Die DJI Air 2S ist eine moderne Drohne mit einem Gewicht von 595 Gramm, die beeindruckende Technologie und Flugfähigkeiten bietet. In der Schweiz unterliegt sie den europäischen Drohnengesetzen, die auch hier seit dem 1. Januar 2024 verbindlich sind. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Informationen zu den Anforderungen für Registrierung, Versicherung und sicheren Betrieb zusammen.
Wie reguliert die Schweiz den Drohnenbetrieb?
Die Schweiz hat die EU-Drohnenverordnung übernommen. Ab Januar 2024 gelten keine Übergangsregelungen mehr. Drohnen ohne Klassenmarkierung (C1–C6) dürfen nur in der offenen Kategorie A3 betrieben werden. Zertifizierte Modelle mit Klassenmarkierung ermöglichen hingegen Flüge in den Kategorien A1 oder A2.
Was sind die Anforderungen für die DJI Air 2S in der Schweiz?
Die DJI Air 2S wird als Bestandsdrohne eingestuft, da sie keine Klassenmarkierung besitzt. Um sie sicher und gesetzeskonform zu betreiben, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Registrierung: Drohnenbetreiber müssen sich bei UAS.gate registrieren. Die Registrierungsnummer (eID) muss auf der Drohne angebracht werden.
- Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese muss eine Mindestdeckung von 1 Million Schweizer Franken bieten.
- Drohnenführerschein: Ein Zertifikat A1/A3 ist erforderlich, das nach einer Schulung mit abschließender Prüfung erlangt wird.
Wo darf die DJI Air 2S in der Schweiz geflogen werden?
Flüge mit der DJI Air 2S sind in der offenen Kategorie A3 erlaubt. Dabei müssen diese Bedingungen eingehalten werden:
- Maximale Flughöhe: 120 Meter über Grund.
- Mindestabstände: 30 Meter zu unbeteiligten Personen und mindestens 150 Meter zu Wohn-, Gewerbe- oder Erholungsgebieten.
- Sichtweite: Die Drohne muss jederzeit im Blick des Piloten bleiben (VLOS).
- Keine Überflüge von Menschenmengen: Flüge über Menschenansammlungen sind strikt verboten.
Für die Flugplanung und die Einhaltung von Gebietsbeschränkungen können Apps wie die UAS-Karte Schweiz oder andere Drohnenkarten hilfreich sein.
Benötige ich einen Drohnenführerschein in der Schweiz?
Ja, abhängig von der Kategorie:
- Kategorie A3: Ein A1/A3-Zertifikat ist verpflichtend und umfasst eine Schulung mit anschließender Prüfung.
- Kategorie A2: Für Drohnenflüge näher an Menschen ist ein zusätzliches A2-Zertifikat erforderlich.
Welche Änderungen gelten ab 2024 für Bestandsdrohnen?
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Drohnen ohne Klassenmarkierung nur noch in der Kategorie A3 betrieben werden. Für Flüge in den Kategorien A1 oder A2 ist eine zertifizierte Drohne erforderlich, die den neuen Standards entspricht. Eine Nachklassifizierung der DJI Air 2S ist derzeit nicht vorgesehen.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
In der Schweiz können Verstöße gegen die Drohnengesetze mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Besonders gravierend sind Flüge ohne gültige Registrierung, Versicherung oder Flüge in verbotenen Zonen. Ein rechtskonformer Betrieb ist daher unerlässlich.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur DJI Air 2S in der Schweiz
- Ist eine Haftpflichtversicherung notwendig? Ja, eine Versicherung mit einer Mindestdeckung von 1 Million CHF ist Pflicht.
- Muss ich die Drohne registrieren? Ja, die Registrierung beim UAS.gate ist erforderlich.
- Kann ich ohne Führerschein fliegen? Nein, mindestens das A1/A3-Zertifikat ist verpflichtend.
Fazit: So betreibst du die DJI Air 2S sicher in der Schweiz
Die DJI Air 2S ist eine vielseitige Drohne, die den geltenden Vorschriften entsprechen muss. Mit der richtigen Registrierung, einer gültigen Versicherung und einem Drohnenführerschein kannst du sicher und legal in der Schweiz fliegen.