DJI Spark ✈️ Drohnen Gesetze & Regeln 2025

Drohnen Gesetze & Regeln 2025: Was gilt für die DJI Spark in der Schweiz?

Die Drohnengesetze in der Schweiz haben sich durch die europäische Regulierung stark verändert und gelten seit 2024 ohne Übergangsbestimmungen. Besonders Drohnen wie die DJI Spark (Gewicht: ca. 300 g) müssen sich an die neuen Regelungen halten. In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen zur Nutzung von Drohnen in der Schweiz.

Wie registriere ich meine Drohne in der Schweiz?

In der Schweiz müssen sich Drohnenpiloten und -betreiber bei UAS.gate registrieren. Die Registrierung ist notwendig für Drohnen ab einem Gewicht von 250 g oder wenn diese mit Kameras oder Sensoren ausgestattet sind, die personenbezogene Daten erfassen können. Nach der Registrierung wird eine Betreiber-ID (eID) ausgestellt, die gut sichtbar an der Drohne angebracht werden muss.

Welche Kategorien gibt es und welche Anforderungen gelten?

Die europäische Regulierung unterteilt Drohnen in drei Hauptkategorien:

  • Offene Kategorie: Hierzu gehören Flüge mit geringem Risiko, unterteilt in:
    • A1: Drohnen unter 900 g (z. B. DJI Spark) können mit der Schulung A1/A3 geflogen werden. Überfliegen von Menschenmassen ist verboten.
    • A2: Drohnen bis 4 kg (z. B. DJI Mavic Air 2) benötigen die Zertifikate A1/A3 und A2. Der Mindestabstand zu Personen beträgt 30 Meter.
    • A3: Drohnen bis 25 kg müssen 150 m Abstand zu Wohn- und Industriegebieten einhalten. Geeignet für ältere Modelle ohne Klassenmarkierung.
  • Spezielle Kategorie: Für Flüge außerhalb der Sichtweite oder mit Drohnen über 25 kg ist eine Bewilligung des BAZL erforderlich.
  • Zulassungspflichtige Kategorie: Hierunter fallen Drohnen mit hohem Risiko. Aktuell gibt es in der Schweiz keine zulassungspflichtigen Modelle.

Welche Anforderungen gelten für die DJI Spark?

Die DJI Spark fällt in die Unterkategorie A1, da ihr Gewicht bei ca. 300 g liegt. Um die DJI Spark zu fliegen, müssen Sie:

  • Sich bei UAS.gate registrieren und die eID an der Drohne anbringen.
  • Die Schulung und Prüfung A1/A3 erfolgreich absolvieren.
  • Das Überfliegen von Menschenmassen vermeiden und unbeteiligte Personen nicht gefährden.

Welche Versicherungen sind vorgeschrieben?

In der Schweiz ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnen obligatorisch. Die Versicherungssumme muss mindestens 1 Million CHF betragen. Vergleichen Sie verschiedene Angebote auf Plattformen wie Drohneversichern.ch.

Was sind die wichtigsten Flugbeschränkungen?

  • Maximale Flughöhe: 120 Meter über Grund.
  • Flüge nur in Sichtweite des Piloten oder mit einem Beobachter.
  • Einhalten der Mindestabstände zu Menschen, Gebäuden und sensiblen Bereichen gemäß Unterkategorie.

Welche neuen Regeln gelten seit 2024?

Seit 2024 müssen alle Drohnen älterer Bauart ohne Klassenmarkierung in der Kategorie A3 betrieben werden. Drohnen mit Klassenmarkierungen (z. B. C0 bis C4) bieten flexiblere Einsatzmöglichkeiten. Für zertifizierte Modelle wie die DJI Mini 3 Pro oder die DJI Air 3 gelten besondere Vorteile in den Kategorien A1 und A2.

Fazit

Die Drohnengesetze in der Schweiz 2025 bieten klare Regeln für sichere Drohnenflüge. Besonders für Modelle wie die DJI Spark sind Registrierung, Schulung und Haftpflichtversicherung essenziell. Nutzen Sie Plattformen wie Drohneversichern.ch oder Eudrohnenpruefung.de, um Ihre Anforderungen zu erfüllen.