In der Schweiz ist für den Betrieb bestimmter Drohnenmodelle ein offizieller Drohnenführerschein erforderlich. Doch wie oft kann die Prüfung abgelegt werden, falls man sie nicht besteht? Gibt es Unterschiede zwischen den Zertifikaten A1/A3 und A2? Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Prüfungswiederholung, Gültigkeit und den besten Anbietern.
Wie oft kann die Prüfung für den Drohnenführerschein wiederholt werden?
Die Wiederholungsregelungen unterscheiden sich je nach Art des Drohnenführerscheins:
- EU-Kompetenznachweis A1/A3: Diese Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden, bis mindestens 75 % der Fragen richtig beantwortet wurden.
- EU-Fernpilotenzeugnis A2: Nach einem nicht bestandenen Versuch muss eine Wartezeit von mindestens 7 Tagen eingehalten werden. Die Kosten und Konditionen hängen von der jeweiligen Prüfstelle ab.
Wie lange bleibt der Drohnenführerschein gültig?
Der Drohnenführerschein ist in der Regel 5 Jahre gültig. Danach muss entweder eine Auffrischungsschulung absolviert oder eine erneute Prüfung abgelegt werden. Genauere Informationen zur Verlängerung stehen derzeit noch aus.
Welche Anbieter gibt es für den Drohnenführerschein in der Schweiz?
Verschiedene Anbieter ermöglichen das Absolvieren der Prüfungen. Hier sind die besten Optionen:
Empfohlener Anbieter: Eudrohnenpruefung.de
Eudrohnenpruefung.de bietet eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit, das EU-Fernpilotenzeugnis A2 zu erhalten. Für nur 67 CHF erhalten Sie:
- Ein ausführliches Online-Training.
- Eine einfache Online-Prüfung auf Deutsch.
- Unbegrenzte Wiederholungsprüfungen ohne Zusatzkosten.
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Vergleich der Anbieter für den Drohnenführerschein in der Schweiz
Anbieter | Preis | Wiederholungen | Prüfungsart | Link |
---|---|---|---|---|
Drone Class | 25 CHF (A1/A3) | 67 CHF (A2) | Unbegrenzt (A1/A3) | Nach 7 Tagen (A2) | Online-Prüfung | Jetzt anmelden |
DPH Drohnenschule | ab 83 CHF | Nach 7 Tagen | Online-Prüfung | Jetzt anmelden |
Welche praktischen Anforderungen gibt es für das A2-Zertifikat?
Für das EU-Fernpilotenzeugnis A2 muss eine praktische Selbsterklärung zur Flugerfahrung abgegeben werden. Diese umfasst:
- Mindestens 5 Stunden Flugerfahrung mit einer Drohne.
- Durchführung von Flugübungen abseits bewohnter Gebiete.
- Beherrschung von Sicherheitsmaßnahmen wie kontrollierte Notlandung.
Ist eine Drohnenversicherung in der Schweiz erforderlich?
Ja, in der Schweiz ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung verpflichtend. Abhängig von der Nutzung kann zusätzlich eine Drohnen-Kaskoversicherung sinnvoll sein.
Weitere Informationen zu Drohnenführerscheinen
Für detailliertere Infos zu den Drohnenführerscheinen in der Schweiz, Deutschland und Österreich besuchen Sie:
Fazit: Wie oft kann die Prüfung für den Drohnenführerschein in der Schweiz gemacht werden?
Die Prüfung für den EU-Kompetenznachweis A1/A3 kann beliebig oft wiederholt werden, bis das Bestehen gesichert ist. Beim EU-Fernpilotenzeugnis A2 beträgt die Wartezeit zwischen den Prüfungsversuchen 7 Tage. Beide Zertifikate sind 5 Jahre gültig und müssen danach erneuert werden.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
1. Wie hoch sind die Kosten für eine Wiederholungsprüfung?
Die Wiederholung des A1/A3-Tests ist kostenlos, während beim A2-Zertifikat je nach Anbieter Zusatzgebühren anfallen können.
2. Gibt es eine Begrenzung für die Anzahl der Wiederholungen der A2-Prüfung?
Nein, allerdings muss nach einem nicht bestandenen Versuch eine Wartezeit von 7 Tagen eingehalten werden.
3. Ist die Prüfung für den Drohnenführerschein schwer?
Die A1/A3-Prüfung ist relativ einfach, während das A2-Zertifikat vertiefte Kenntnisse über Sicherheitsvorschriften und Flugtechnik erfordert.
4. Kann die Prüfung online absolviert werden?
Ja, mehrere Anbieter bieten eine vollständige Online-Prüfung an.