DJI Avata Explorer Combo ✈️ Drohnenführerschein in der Schweiz?
Die DJI Avata Explorer Combo zählt zu den beliebtesten FPV-Drohnen, die dank ihrer fortschrittlichen Kamera und präzisen Steuerung ein unvergleichliches Flugerlebnis bieten. Doch welche gesetzlichen Bestimmungen gelten in der Schweiz? Benötigt man für die DJI Avata einen Drohnenführerschein, und welche Vorschriften gelten nach der Schweizer Drohnenverordnung? Wir geben Ihnen die Antworten!
Ist ein Drohnenführerschein für die DJI Avata in der Schweiz nötig?
Ja, in der Schweiz ist für die DJI Avata ein EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. Mit einem maximalen Abfluggewicht von etwa 418 g fällt die Avata in die Kategorie der Drohnen, die einen Führerschein sowie eine Betreiberregistrierung voraussetzen.
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für die DJI Avata in der Schweiz?
Laut der Schweizer Drohnenverordnung gelten folgende Bedingungen für die Nutzung der DJI Avata:
- Flug in der Kategorie OPEN, Unterkategorie A3 (mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten).
- Maximale Flughöhe: 120 m über dem Boden.
- Flug nur in direkter Sichtweite des Piloten (VLOS).
- Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber auf bazl.admin.ch.
- Anbringung einer Plakette mit der Registrierungsnummer des Betreibers.
- Beachtung des Datenschutzes: Keine Aufnahmen von Personen ohne Zustimmung.
Was bedeutet die Einstufung in OPEN A3?
Die Kategorie OPEN A3 legt fest, dass die DJI Avata nur unter bestimmten Voraussetzungen betrieben werden darf:
- Flug ausschließlich in menschenfreien Gebieten.
- Mindestabstand von 150 m zu Wohngebieten, Industrieanlagen und Erholungsflächen.
- Flüge über Menschenmengen sind strikt untersagt.
Welche Ausnahmeregelungen gelten?
Unter bestimmten Bedingungen sind Flüge auch ohne direkte Sicht möglich, etwa:
- Im Follow-Me-Modus, bei dem die Drohne dem Piloten automatisch folgt.
- Mit einem Beobachter, der die Drohne im Blick behält und den Piloten unterstützt.
Warum ist eine Drohnenversicherung in der Schweiz obligatorisch?
In der Schweiz ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung zwingend erforderlich. Sie deckt Schäden ab, die durch den Drohnenbetrieb entstehen können, und sorgt dafür, dass Sie rechtlich abgesichert sind.
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Häufig gestellte Fragen zur DJI Avata in der Schweiz
Benötige ich für die DJI Avata einen Drohnenführerschein?
Ja, der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist für den Betrieb der DJI Avata in der Schweiz erforderlich. Für besondere Flüge könnte das EU-Fernpilotenzeugnis A2 notwendig sein.
Wo darf ich die DJI Avata in der Schweiz fliegen?
Die DJI Avata darf nur in menschenleeren Zonen geflogen werden, mit einem Mindestabstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten.
Muss ich die DJI Avata registrieren?
Ja, eine Registrierung auf bazl.admin.ch ist verpflichtend. Die Registrierungsnummer muss auf der Drohne angebracht werden.
Wie lange ist der Drohnenführerschein gültig?
Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Danach muss er erneuert werden.
Fazit: Wichtige Informationen zur DJI Avata in der Schweiz
Die DJI Avata Explorer Combo ist eine hochmoderne FPV-Drohne, deren Betrieb in der Schweiz an klare Vorschriften gebunden ist. Ein EU-Kompetenznachweis A1/A3 sowie eine Drohnen-Haftpflichtversicherung sind obligatorisch. Mit der richtigen Vorbereitung und Versicherung fliegen Sie sicher und gesetzeskonform. Nutzen Sie den Versicherungsvergleich und informieren Sie sich über Schulungsangebote wie bei Drone Class.