DJI Mavic 4 ✈️ Drohnen Gesetze & Regeln 2025

Die DJI Mavic 4 Pro, veröffentlicht im Mai 2025, ist eine hochmoderne Drohne mit einem 100MP-Kamera-System, 360-Grad-Gimbal und bis zu 51 Minuten Flugzeit. Mit einem Gewicht von 1,063 g ist sie ideal für Hobby- und Profipiloten. Um sie in der Schweiz 2025 sicher und gesetzeskonform zu betreiben, müssen Sie die geltenden Drohnengesetze kennen. Dieser Artikel erklärt alle Anforderungen, von Registrierung bis Flugregeln.

Inhaltsverzeichnis

Warum ist die DJI Mavic 4 Pro eine Top-Drohne?

Die DJI Mavic 4 Pro, mit einem Gewicht von 1,063 g, gehört zur C2-Klasse gemäß der EU-Drohnenverordnung, die seit 2023 in der Schweiz gilt. Ihre fortschrittlichen Funktionen wie ActiveTrack 360°, O4+-Übertragung und eine 100MP-Kamera machen sie ideal für Luftaufnahmen und professionelle Anwendungen. Als C2-Drohne kann sie in den Kategorien A2 (nahe an Personen) oder A3 (menschenleere Gebiete) betrieben werden, abhängig von den Zertifikaten des Piloten.

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Welche Vorschriften gelten 2025 für Drohnenpiloten in der Schweiz?

Die Schweiz hat die EU-Drohnenverordnung (VO (EU) 2019/947) übernommen, die klare Regeln für Drohnenbetreiber festlegt. Hier die wichtigsten Anforderungen für 2025:

  • Registrierung: Betreiber von Drohnen über 250 g oder mit Kamera müssen sich bei der BAZL über UAS.Gate registrieren. Ausgenommen sind Spielzeugdrohnen unter 250 g ohne Sensoren.
  • Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Mio. CHF Deckung ist für Drohnen über 250 g verpflichtend. Tarife beginnen ab ca. 37 CHF pro Jahr.
  • Zertifikate: Für die DJI Mavic 4 Pro ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 für A3-Betrieb erforderlich, erhältlich über DLIS. Für A2-Betrieb benötigen Sie das EU-Fernpilotenzeugnis A2.
  • Sichtflug (VLOS): Flüge müssen in direkter Sichtweite erfolgen, außer bei FPV-Flügen mit einem Beobachter.
  • Maximale Flughöhe: 120 m über Grund, höhere Flüge erfordern eine BAZL-Genehmigung.
  • Datenschutz: Aufnahmen von Personen ohne Zustimmung sind verboten.
  • Mindestalter: 12 Jahre für die offene Kategorie, 14 Jahre für die spezielle Kategorie; jüngere Piloten benötigen Aufsicht durch eine Person ab 16 Jahren mit Kenntnissen.

Welche Flugkategorien gelten für die DJI Mavic 4 Pro?

Die DJI Mavic 4 Pro gehört zur offenen Kategorie und kann in zwei Unterkategorien betrieben werden:

A2: Flüge nahe an Menschen

  • Für C2-Drohnen wie die DJI Mavic 4 Pro (unter 4 kg).
  • Mindestabstand: 30 m zu unbeteiligten Personen oder 5 m im Niedriggeschwindigkeitsmodus (max. 3 m/s).
  • Erforderlich: EU-Fernpilotenzeugnis A2 (nach A1/A3-Zertifikat, mit Prüfung bei der BAZL).

A3: Flüge in menschenleeren Gebieten

  • Für C2-Drohnen ohne A2-Zertifikat oder schwerere Drohnen.
  • Mindestabstand: 150 m zu Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten.
  • Erforderlich: EU-Kompetenznachweis A1/A3.

Wo darf die DJI Mavic 4 Pro nicht fliegen?

Die Schweizer Drohnengesetze definieren klare Flugverbotszonen:

  • Flugverbotszonen: Flughäfen (mindestens 1,5 km Abstand), Naturschutzgebiete, Nationalparks und Einsatzorte von Rettungskräften.
  • Mindestabstände:
    • 1,5 km zu Flugplätzen und Heliports.
    • 100 m zu Verkehrswegen wie Autobahnen und Bahnstrecken.
  • Prüfung: Überprüfen Sie Flugverbotszonen mit der BAZL-Dronenkarte.

Wie fliegen Sie sicher und gesetzeskonform?

Tipps für den sicheren Betrieb der DJI Mavic 4 Pro:

  • Halten Sie die Drohne mit regelmäßigen Firmware-Updates aktuell, z. B. über die DJI Fly-App.
  • Vergleichen Sie Versicherungstarife, um die beste Haftpflichtversicherung zu finden.
  • Machen Sie sich mit der Bedienungsanleitung der DJI Mavic 4 Pro vertraut.
  • Überprüfen Sie vor jedem Flug die Wetterbedingungen und Flugverbotszonen.
  • Nutzen Sie Anbieter wie Eudrohnenpruefung.de für Schulungen.

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