Sind Drohnenflüge ✈️ in Schweizer Naturschutzgebieten erlaubt?

In der Schweiz sind Drohnenflüge in Naturschutzgebieten und anderen geschützten Zonen streng reguliert, um die Natur und Tierwelt zu schützen. Die Regelungen können je nach spezifischem Schutzgebiet und Kanton variieren.

Vorschriften und Einschränkungen für Drohnenflüge

  1. Verbot in Naturschutzgebieten und Wildruhezonen: In vielen Naturschutzgebieten und Wildruhezonen sind Drohnenflüge grundsätzlich untersagt. Diese Verbote sollen sicherstellen, dass Wildtiere, insbesondere Vögel, nicht durch die Präsenz von Drohnen gestört oder bedroht werden. Drohnen, die in diese Zonen eindringen, können Stressreaktionen auslösen und das natürliche Verhalten der Tiere stören.
  2. Spezielle Regelungen je nach Kanton: Neben den nationalen Regelungen gibt es in der Schweiz kantonale Bestimmungen, die weitere Einschränkungen für den Drohnenbetrieb festlegen. Einige Kantone haben spezifische Gesetze, die den Einsatz von Drohnen in sensiblen Gebieten, wie Wasservogelreservaten oder Jagdbanngebieten, streng regulieren. Es ist wichtig, sich über die regionalen Vorschriften zu informieren, bevor man eine Drohne startet.
  3. Drohnenkarten zur Orientierung nutzen: Drohnenpiloten sollten die offiziellen Karten, wie die Drohnenkarte des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) oder die swiss-dronemap, verwenden, um sicherzustellen, dass sie keine Flugverbotszonen betreten. Diese Karten enthalten aktuelle Informationen über alle nationalen und kantonalen Einschränkungen und helfen dabei, potenzielle Gefahrenbereiche zu vermeiden.
  4. Zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen: Drohnenpiloten wird geraten, Gebiete zu meiden, in denen viele Wildtiere vorkommen, und immer ausreichend Abstand zu halten. Sollten Wildtiere auf die Drohne reagieren, indem sie fliehen oder aggressiv werden, sollte der Flug sofort abgebrochen werden, um weiteren Stress für die Tiere zu vermeiden.
  5. Erforderliche Genehmigungen: In einigen Fällen ist es möglich, eine Genehmigung für den Flug in einem Naturschutzgebiet zu erhalten. Diese Genehmigungen werden jedoch nur unter strengen Bedingungen erteilt, um sicherzustellen, dass die Aktivitäten die Tierwelt und die Natur nicht beeinträchtigen. Solche Genehmigungen müssen im Voraus bei den zuständigen kantonalen oder nationalen Behörden eingeholt werden.

Fazit

In der Schweiz ist das Fliegen mit Drohnen in Naturschutzgebieten stark eingeschränkt, um den Schutz der Tierwelt und der natürlichen Lebensräume zu gewährleisten. Drohnenpiloten sollten stets die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten und die offiziellen Drohnenkarten zur Flugplanung nutzen. Indem sie diese Regeln befolgen, tragen Drohnenpiloten zum Erhalt der Natur und zur Vermeidung von Störungen bei.

Für detaillierte Informationen zu den Vorschriften und um sicherzustellen, dass alle relevanten Regelungen eingehalten werden, empfiehlt es sich, die Webseiten der jeweiligen kantonalen Behörden oder des Bundesamtes für Zivilluftfahrt zu konsultieren.