DJI Mini 3 / 3 Pro ✈️ Drohnenführerschein notwendig?

Drohnenführerschein Schweiz

Die DJI Mini 3 und DJI Mini 3 Pro sind aufgrund ihres leichten Gewichts von unter 250 Gramm äußerst beliebt. Doch welche gesetzlichen Vorgaben gelten in der Schweiz? Muss man einen Drohnenführerschein besitzen? Hier finden Sie die relevanten Informationen.

Ist ein Drohnenführerschein für die DJI Mini 3 in der Schweiz erforderlich?

Laut der aktuellen Schweizer Drohnenverordnung benötigen Drohnen unter 250 Gramm keinen Kompetenznachweis. Für die DJI Mini 3 und Mini 3 Pro ist daher kein Drohnenführerschein notwendig, solange die Drohne sicher und verantwortungsvoll betrieben wird.

Registrierungspflicht bei der FOCA

Obwohl kein Führerschein erforderlich ist, müssen Drohnenbetreiber ihre Drohne bei der FOCA (Federal Office of Civil Aviation) registrieren. Nach der Registrierung wird eine elektronische Identifikationsnummer (e-ID) zugewiesen, die sichtbar auf der Drohne angebracht werden muss.

Benötigt man eine Haftpflichtversicherung?

In der Schweiz ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Drohnen obligatorisch. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die beim Betrieb der Drohne entstehen können. Ein Vergleich verschiedener Drohnenversicherungen hilft, den passenden Tarif zu finden.

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Welche weiteren Regeln gelten für die DJI Mini 3 in der Schweiz?

  • Flugverbotszonen: Flughäfen, Naturschutzgebiete und Menschenansammlungen dürfen nicht überflogen werden.
  • Sicherheitsabstände: Halten Sie genügend Abstand zu unbeteiligten Personen und privaten Grundstücken.
  • Nachtflüge: Diese sind nur erlaubt, wenn die Drohne mit einer Beleuchtung ausgestattet ist.

Zusammenfassung: Drohnenführerschein und DJI Mini 3 in der Schweiz

Für die DJI Mini 3 und Mini 3 Pro ist in der Schweiz kein Drohnenführerschein erforderlich. Eine Registrierung bei der FOCA und eine Haftpflichtversicherung sind jedoch Pflicht. Achten Sie auf Flugverbotszonen und respektieren Sie die Privatsphäre anderer.

Wichtige Hinweise zum Betrieb der DJI Mini 3 Pro in der Schweiz

Die DJI Mini 3 Pro darf maximal 120 Meter hoch fliegen. Flüge müssen immer in Sichtweite des Piloten (VLOS) erfolgen, mit folgenden Ausnahmen:

  • Im Follow-Me-Modus darf die Drohne dem Piloten ohne Sichtkontakt folgen, solange der Abstand maximal 50 Meter beträgt.
  • Ein Beobachter kann die Drohne im Blick behalten, z. B. bei FPV-Flügen.

Das Fliegen über Menschenmengen ist strikt untersagt, und die Privatsphäre anderer muss stets respektiert werden.

Versicherung und Kennzeichnung

Betreiber in der Schweiz müssen eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen und die Drohne mit einer Plakette versehen, die die e-ID enthält.

Wo darf ich mit der DJI Mini 3 Pro in der Schweiz fliegen?

  • Nicht in der Nähe von Notfall-Einsätzen (z. B. Unfälle oder Brände).
  • Maximale Flughöhe: 120 Meter.
  • Flüge in Wohngebieten sind erlaubt, jedoch keine Flüge über Wohngrundstücke ohne Genehmigung.
  • Flugverbotszonen müssen beachtet werden. Aktuelle Informationen finden Sie in der Drohnen-App von FOCA.

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