In der Schweiz sind Drohnenbetreiber verpflichtet, ihre Drohnen gesetzeskonform zu kennzeichnen. Dies gilt auch für die DJI Air 3S. Die Drohnen-Plakette dient der Identifikation und trägt zur Sicherheit im Luftraum bei.
Inhaltsverzeichnis
- Gesetzliche Anforderungen
- Welche Plakette ist geeignet?
- Wo die Plakette anbringen?
- Versicherungspflicht
Gesetzliche Anforderungen
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz die EU-Drohnenverordnung. Hier die wichtigsten Schritte:
- Registrierung: Drohnenbetreiber müssen sich beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) registrieren.
- eID: Nach der Registrierung erhalten Betreiber eine eindeutige UAS-Betreiber-ID, die auf der Drohne angebracht werden muss.
Welche Plakette ist geeignet?
Für die DJI Air 3S empfiehlt sich eine Nano-Flex-Plakette. Diese ist witterungsbeständig, feuerfest und beeinträchtigt die Flugeigenschaften der Drohne nicht.
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Wo die Plakette anbringen?
Die Plakette sollte an einer sichtbaren Stelle der Drohne befestigt werden. Geeignete Positionen sind:
- Die Arme der Drohne
- Das Heck unterhalb des Akkufachs
Versicherungspflicht
In der Schweiz ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnen gesetzlich vorgeschrieben. Diese deckt Schäden ab, die durch den Betrieb der Drohne entstehen können.
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Fazit
Um Ihre DJI Air 3S in der Schweiz sicher und legal zu betreiben, sind folgende Schritte notwendig:
- Registrierung beim BAZL
- Anbringen einer feuerfesten Plakette mit eID
- Abschluss einer Drohnen-Haftpflichtversicherung
Durch die Einhaltung dieser Vorgaben nutzen Sie Ihre Drohne sicher und sorgenfrei.