✈️ Einheitlicher Luftraum für Drohnen: Schweiz

Seit dem 1. Januar 2023 hat die Schweiz die EU-Drohnenverordnung übernommen, wodurch einheitliche Regelungen für den Drohnenbetrieb sowohl in der EU als auch in der Schweiz gelten. Diese Harmonisierung ermöglicht es Drohnenpiloten, ihre Geräte unter denselben Bedingungen und Vorschriften zu betreiben, was die Sicherheit und Effizienz im Luftraum steigert.

Hauptkategorien für Drohnenoperationen

Die Drohnenregulierung in der Schweiz unterscheidet drei Hauptkategorien:

  1. Offene Kategorie: Diese Kategorie deckt Drohnenflüge mit geringem Risiko ab. Drohnenpiloten müssen einen Online-Kurs absolvieren und eine Prüfung bestehen, um ein Zertifikat zu erhalten. Das Zertifikat ist fünf Jahre gültig und ist notwendig für alle Drohnen über 250 Gramm oder solche, die bestimmte technische Merkmale aufweisen, wie eine Kamera. In dieser Kategorie dürfen Drohnen bis zu einer maximalen Höhe von 120 Metern fliegen und müssen stets im direkten Sichtkontakt des Piloten bleiben.
  2. Spezielle Kategorie: Diese Kategorie ist für Drohnenflüge vorgesehen, die höhere Risiken mit sich bringen, wie etwa das Fliegen außerhalb der Sichtweite des Piloten oder in der Nähe von Menschenansammlungen. Um in dieser Kategorie fliegen zu dürfen, benötigen Drohnenpiloten eine spezielle Genehmigung des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL). Auch FPV-Drohnenrennen und andere spezialisierte Einsätze fallen unter diese Kategorie und erfordern entsprechende Genehmigungen.
  3. Zulassungspflichtige Kategorie: Diese Kategorie umfasst Flüge mit sehr hohem Risiko, wie zum Beispiel den Transport von Personen oder gefährlichen Gütern. Drohnen und deren Betreiber müssen strenge Zertifizierungsprozesse durchlaufen, um in dieser Kategorie operieren zu dürfen.

Einführung des U-Space in der Schweiz

Die Schweiz hat zudem die Einführung des U-Space angekündigt, einer speziellen digitalen und automatisierten Verwaltung des Luftraums für Drohnen. Der U-Space soll sicherstellen, dass Drohnen in einem definierten Luftraumbereich sicher und effizient betrieben werden können, insbesondere in dicht besiedelten oder sensiblen Gebieten. Dieses System erleichtert die Koordination zwischen bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen und verbessert die Sicherheit durch fortlaufende Überwachung und Kommunikation.

Geografische Flugbeschränkungen und Genehmigungen

In der Schweiz gibt es bestimmte Gebiete, in denen das Fliegen von Drohnen eingeschränkt oder verboten ist, beispielsweise in der Nähe von Flughäfen, Naturschutzgebieten oder Krankenhäusern. Eine interaktive Karte, die von der Plattform Swiss Drone Map bereitgestellt wird, zeigt diese Flugverbotszonen und hilft Drohnenpiloten, sicher und regelkonform zu fliegen. Wenn die Grundregeln der offenen Kategorie nicht eingehalten werden können, muss eine spezielle Genehmigung beim BAZL beantragt werden.

Registrierungspflicht und Zertifikate

Alle Drohnenbetreiber in der Schweiz müssen ihre Drohnen registrieren, wenn sie mehr als 250 Gramm wiegen oder mit einer Kamera ausgestattet sind. Die Registrierung und das Zertifikat für die offene Kategorie erleichtern den grenzüberschreitenden Betrieb, da Zertifikate aus EU-Ländern in der Schweiz anerkannt werden und umgekehrt. Diese Regelungen schaffen eine einheitliche Grundlage für den sicheren und effizienten Betrieb von Drohnen in der gesamten Region.

Durch die Übernahme der EU-Drohnenregeln bietet die Schweiz nun klare, einheitliche Standards, die die Sicherheit im Luftraum verbessern und den Einsatz von Drohnen für verschiedene Zwecke erleichtern.