In der Schweiz ist der Drohnenbetrieb in der speziellen Kategorie für Piloten relevant, die Flüge außerhalb der standardisierten offenen Kategorie durchführen möchten. Diese Kategorie umfasst komplexere Einsatzszenarien mit erhöhtem Risikopotenzial und erfordert daher spezifische Genehmigungen und Qualifikationen.
Was ist die spezielle Kategorie?
Die spezielle Kategorie gemäß der EU-Drohnenregulierung, die in der Schweiz seit dem 1. Januar 2023 gilt, umfasst Drohnenoperationen, die über die Beschränkungen der offenen Kategorie hinausgehen. Dazu zählen unter anderem:
- Flüge außerhalb der Sichtweite des Piloten (BVLOS)
- Operationen mit Drohnen über 25 kg Startgewicht
- Einsätze in Gebieten mit Flugbeschränkungen
Für solche Missionen ist eine Betriebsgenehmigung des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) erforderlich, basierend auf einer umfassenden Risikoanalyse.
Voraussetzungen für den Betrieb in der speziellen Kategorie
Um in der speziellen Kategorie fliegen zu dürfen, sind folgende Schritte notwendig:
- Registrierung als Drohnenbetreiber: Verpflichtend für alle Betreiber von Drohnen über 250 g.
- Erwerb des entsprechenden Zertifikats: Abhängig von der geplanten Operation, z.B. Zertifikat A1/A3 oder A2.
- Betriebsgenehmigung: Basierend auf einer detaillierten Risikoanalyse (SORA) für den geplanten Einsatz.
Zusätzlich ist eine praktische Ausbildung und Prüfung erforderlich, um sicherzustellen, dass der Pilot die notwendigen Fähigkeiten für komplexe Operationen besitzt.
Standard-Szenarien (STS) in der speziellen Kategorie
Die EU hat zwei Standard-Szenarien definiert, die auch in der Schweiz Anwendung finden:
- STS-01: Flüge in Sichtweite (VLOS) in städtischen Gebieten mit Drohnen der Klasse C5.
- STS-02: Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) in unbewohnten Gebieten mit Drohnen der Klasse C6.
Gebühren und Gültigkeit
Die Kosten für die Ausstellung einer Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie variieren je nach Art und Umfang der Genehmigung. Es wird empfohlen, die aktuellen Gebühren direkt beim BAZL zu erfragen. Die Gültigkeit der Genehmigung beträgt in der Regel fünf Jahre. Für Verlängerungen oder Änderungen können zusätzliche Gebühren anfallen.
Anbieter von Drohnenkursen in der Schweiz
Für den Erwerb der notwendigen Zertifikate und Schulungen stehen in der Schweiz verschiedene Anbieter zur Verfügung.
💡 Hinweis: Vergleichen Sie Anbieter von Drohnenkursen in der Schweiz, um den passenden Kurs für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Top-Anbieter: Eudrohnenpruefung.de
Eudrohnenpruefung.de bietet eine kostengünstige und schnelle Möglichkeit für Schweizer Drohnenpiloten, das EU-Fernpilotenzeugnis A2 zu erwerben. Mit 67 CHF ist es nicht nur preiswert, sondern auch komplett online verfügbar:
- Kostenloses Online-Training.
- Komplett digitale Prüfung auf Deutsch.
- Kostenlose Wiederholungsprüfungen.
Buchen Sie jetzt bei Eudrohnenpruefung.de und sichern Sie sich Ihr EU-Fernpilotenzeugnis A2!
Fazit
Der Drohnenbetrieb in der speziellen Kategorie in der Schweiz erfordert sorgfältige Planung, entsprechende Zertifizierungen und eine Betriebsgenehmigung des BAZL. Durch die Einhaltung der vorgeschriebenen Verfahren und die Absolvierung der erforderlichen Schulungen wird ein sicherer und regelkonformer Betrieb gewährleistet.