Viele Drohnenpiloten stellen sich vor den Ferien die Frage: „Ist mein Schweizer Drohnenführerschein auch im Ausland gültig?“ Die Antwort ist zweigeteilt: In Europa ja, im Rest der Welt meistens nein. Es gibt bislang kein globales „Drohnen-Billet“, das international überall anerkannt wird.
Wer mit seiner Drohne die Schweizer Grenze überquert, muss wissen: Innerhalb des EASA-Raums (EU + Schweiz) gelten harmonisierte Regeln. Doch sobald es in die USA, nach Asien oder Afrika geht, gelten nationale Gesetze, die von blosser Registrierung bis hin zu strikten Flugverboten reichen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wo Ihr BAZL-Zertifikat gilt und wo Sie aktiv werden müssen.
🇨🇭 Upgrade für Europa-Reisen: Das A2-Fernpilotenzeugnis
Sie haben den kleinen A1/A3-Schein via UAS.gate bereits? Für Flüge in besiedelten Gebieten (z.B. Städte in Italien oder Frankreich) benötigen Sie den grossen A2-Schein.
- ✅ EASA-Konform: Das Zertifikat gilt in der Schweiz und der gesamten EU.
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- ✅ Preis-Tipp: Deutscher Online-Kurs (vom BAZL anerkannt) für nur ca. 67 CHF.
Übersicht
- Status Quo: Internationale Anerkennung
- Heimspiel: Wo der Schweizer Schein gilt
- Fernreisen: USA, Thailand & Co.
- Länder-Matrix: Was brauche ich wo?
- Versicherungsschutz im Ausland
- Häufige Fragen
Status Quo: Gibt es das „Welt-Zertifikat“?
Im Strassenverkehr hilft der „Internationale Führerschein“, um in den USA oder Australien Auto zu fahren. In der Welt der Drohnen fehlt ein solches Abkommen bisher komplett.
Das bedeutet für Sie: Ihr Kompetenznachweis, den Sie über das Schweizer BAZL-Portal (UAS.gate) erworben haben, ist ein europäisches Dokument. In Übersee ist es rechtlich oft wirkungslos. Sie müssen sich also vor jeder Reise über die lokalen Bestimmungen der dortigen Luftfahrtbehörde informieren.
Heimspiel: Der EASA-Raum (Europa)
Obwohl die Schweiz kein EU-Mitglied ist, hat sie als EASA-Mitgliedstaat die europäischen Drohnenregeln übernommen. Das ist ein riesiger Vorteil für alle Schweizer Piloten.
Gültigkeitsbereich Ihres Zertifikats:
Ihr A1/A3 oder A2 Ausweis wird in folgenden Ländern ohne Einschränkung anerkannt:
- 🇪🇺 Alle 27 EU-Staaten (Deutschland, Frankreich, Italien, etc.)
- 🇳🇴 Norwegen
- 🇮🇸 Island
- 🇱🇮 Liechtenstein
Ihre Registrierungsnummer (beginnt meist mit „CHE…“) ist im gesamten EASA-Raum gültig. Sie müssen sich für die Ferien in Italien oder Spanien nicht erneut registrieren. Kleben Sie einfach Ihre Schweizer Betreibernummer gut sichtbar auf die Drohne.
Fernreisen: Andere Länder, andere Sitten
Verlassen Sie den europäischen Kontinent, treffen Sie meist auf eines von drei Szenarien:
- Szenario „Unkompliziert“: Länder wie die USA erkennen zwar den Schweizer Schein nicht an, bieten aber einfache Online-Lösungen (TRUST Test) und eine schnelle Registrierung für Touristen.
- Szenario „Bürokratie“: In vielen asiatischen Ländern (z.B. Thailand) ist der Prozess langsam. Hier müssen Sie sich oft bei zwei verschiedenen Behörden anmelden, was Wochen dauern kann.
- Szenario „Flugverbot“: Einige Länder verbieten Drohnen für Privatpersonen komplett (z.B. Marokko, Ägypten, Vatikanstadt). Hier droht bei der Einreise die Konfiszierung am Zoll.
Länder-Matrix: Drohnen-Regeln im Vergleich
Was müssen Sie konkret tun, wenn Sie in diese beliebten Destinationen reisen?
| Destination | Schweizer Schein gültig? | To-Do Liste für Piloten |
|---|---|---|
| 🇺🇸 USA | ❌ Nein |
1. FAA TRUST Test: Gratis Online-Quiz absolvieren. 2. Registrierung: Drohne bei der FAA anmelden (ca. 5 USD). 3. Remote ID: Neue Regeln für Kennungssignale beachten! |
| 🇹🇭 Thailand | ❌ Nein |
Viel Geduld nötig: Anmeldung bei NBTC (National Broadcasting) UND CAAT (Civil Aviation). Vorlaufzeit: mind. 4-8 Wochen. Versicherungsschein auf Englisch zwingend. |
| 🇬🇧 UK | ❌ Nein | Seit dem Brexit nicht mehr EASA. Eigene Registrierung bei der CAA nötig (Operator ID & Flyer ID). Kosten ca. 10 GBP. |
| 🇫🇷 Frankreich | ✅ Ja | Heimspiel dank EASA. Beachten Sie lokale Flugverbotszonen (z.B. Paris ist komplett No-Fly-Zone!). |
⚠️ Achtung: Versicherungslücke im Ausland
Während Sie das Fehlen eines lokalen „Führerscheins“ oft noch vor Ort durch einen Online-Test beheben können, ist fehlender Versicherungsschutz fatal.
In der Schweiz ist die Drohnenhaftpflicht oft in der Privathaftpflicht inkludiert (sofern die Drohne unter 25 kg wiegt). Aber:
- Geltungsbereich: Prüfen Sie Ihre Police. Ist „Weltweit“ abgedeckt oder nur „Europa“?
- Ausschlussgebiete: Viele Schweizer Versicherer schliessen die USA und Kanada explizit aus oder verlangen Zusatzprämien, da das Klagerisiko dort extrem hoch ist.
- Sprachbarriere: Lokale Behörden (z.B. in Thailand) akzeptieren keine deutsche Police. Sie benötigen zwingend eine Bestätigung auf Englisch mit Nennung der Deckungssumme (oft mind. 1 Mio SDR oder USD).
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Häufige Fragen (FAQ)
Gilt der „kleine“ BAZL-Schein auch in Deutschland?
Ja. Der Kompetenznachweis A1/A3, den Sie auf UAS.gate absolviert haben, wird in Deutschland (LBA) und Österreich (Austro Control) uneingeschränkt akzeptiert.
Was passiert am Zoll, wenn ich meine Drohne mitnehme?
Bei Reisen ausserhalb der Schweiz sollten Sie (bei teuren Drohnen) die Kaufquittung dabei haben oder eine „Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung“ erstellen. Sonst könnte der Schweizer Zoll bei der Rückreise annehmen, Sie hätten die Drohne im Ausland gekauft, und Mehrwertsteuer nachfordern.
Brauche ich für die DJI Mini 4 Pro einen Ausweis im Ausland?
In der Schweiz und EU nicht zwingend (aber Registrierungspflicht!). In den USA müssen Sie auch Drohnen unter 250g registrieren, sofern Sie diese nicht ausschliesslich im „Recreational“-Rahmen nutzen. Informieren Sie sich immer spezifisch für Ihr Modell.
Sorgen Sie für den richtigen Schutz im Gepäck.