Die Schweiz hat die europäische Drohnenreglementierung übernommen, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Diese Reglementierung teilt den Drohnenbetrieb in drei Kategorien ein: offen, spezifisch und zulassungspflichtig. Die zulassungspflichtige Kategorie ist die am strengsten regulierte und umfasst Drohneneinsätze mit den höchsten Risiken, wie beispielsweise den Personentransport oder den Transport von gefährlichen Gütern.
Anforderungen der Zulassungspflichtigen Kategorie
Für den Betrieb von Drohnen in der zulassungspflichtigen Kategorie sind umfassende Sicherheitsvorkehrungen erforderlich, die den Standards der bemannten Luftfahrt entsprechen. Drohnen, die in dieser Kategorie fliegen, müssen zertifiziert sein. Dies bedeutet, dass sie eine Musterzulassung und ein Lufttüchtigkeitszeugnis benötigen. Zudem muss der Betreiber eine Zulassung als Luftverkehrsbetreiber besitzen und der Fernpilot eine entsprechende Pilotenlizenz vorweisen. Die schweizerischen Behörden arbeiten noch an den detaillierten Regelungen für diese Kategorie, die voraussichtlich in einigen Jahren vollständig umgesetzt werden.
Die Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist die zuständige Behörde für die Überwachung und Genehmigung von Drohnenflügen in der Schweiz. Sie stellt sicher, dass alle Drohnenbetreiber die festgelegten Sicherheitsstandards einhalten. Langfristig wird erwartet, dass der Automatisierungsgrad von Drohnen zunimmt, was bedeutet, dass einige Drohnen möglicherweise autonom operieren können, ohne dass ein Fernpilot direkt eingreifen muss.
Vergleich mit anderen Kategorien
Neben der zulassungspflichtigen Kategorie gibt es die offene und die spezifische Kategorie:
- Offene Kategorie: Diese Kategorie umfasst Drohnenflüge mit geringem Risiko, wie zum Beispiel Freizeitflüge, die unter bestimmten Bedingungen ohne spezielle Genehmigung durchgeführt werden können. Hierbei sind klare Vorschriften wie eine maximale Flughöhe und der Sichtkontakt zur Drohne einzuhalten.
- Spezifische Kategorie: Diese Kategorie ist für Flüge vorgesehen, die ein mittleres Risiko darstellen, etwa Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS). Für diese Kategorie ist eine spezielle Genehmigung erforderlich, die auf einer Risikobewertung basiert. Diese Genehmigung muss vor dem Betrieb bei der BAZL eingeholt werden.
Harmonisierung mit der EU
Durch die Übernahme der europäischen Drohnenreglementierung stellt die Schweiz sicher, dass ihre Vorschriften mit den Standards der Europäischen Union übereinstimmen. Dies ermöglicht eine reibungslose Integration der Drohnen in den europäischen Luftraum und erleichtert die Zusammenarbeit und den grenzüberschreitenden Betrieb von Drohnen. Ein zentraler Bestandteil dieser Reglementierung ist der sogenannte U-Space, ein digitaler Luftraum, der den sicheren Betrieb von zivilen Drohnen neben bemannten Flugzeugen gewährleistet.
Insgesamt bringt die Anpassung der Drohnenregeln an die EU-Standards eine Verbesserung der Sicherheit und erleichtert die Überwachung und Steuerung des Drohnenverkehrs in der Schweiz.