Jedes Jahr retten Drohnenpiloten in der Schweiz tausende Rehkitze vor dem Mähtod. Der Einsatz von Wärmebildkameras ist hocheffizient, aber rechtlich keine Grauzone mehr. Wer als Landwirt, Jäger oder freiwilliger Helfer eine Drohne steuert, muss die Regeln des BAZL kennen.
Welchen Ausweis brauche ich?
Da geeignete Wärmebild-Drohnen (wie die DJI Mavic 3 Thermal) schwerer als 250 Gramm sind, ist der Kompetenznachweis A1/A3 absolute Pflicht. Für Piloten, die Felder in der Nähe von Siedlungen oder Bauernhöfen absuchen, ist jedoch das Fernpilotenzeugnis A2 dringend empfohlen, um die gesetzlichen Abstände unterschreiten zu dürfen.
🇨🇭 Profi-Tipp: A2-Lizenz für enge Verhältnisse
In der dichten Schweiz grenzen viele Mähwiesen direkt an Wohnhäuser oder Strassen. Mit dem Standard-Schein (A3) sind Sie hier oft blockiert (150m Abstand!).
- ✅ Mehr Freiheit: Fliegen Sie bis auf 30m (bzw. 5m) an unbeteiligte Personen heran.
- ✅ BAZL-Konform: EASA-Zertifikat wird in der Schweiz voll anerkannt.
- ✅ Günstig: Online-Kurs bei deutschem Anbieter (ca. 67 CHF) oft billiger als CH-Präsenzkurse.
Warum ist ein Ausweis obligatorisch?
Die Zeiten des wilden Fliegens sind vorbei. Seit die Schweiz die EASA-Drohnenregulierung übernommen hat, entscheidet das Gewicht der Drohne über die Anforderungen.
Typische „Rehkitz-Drohnen“ sind:
- DJI Mavic 3 Thermal: ca. 920 g (Klasse C2)
- Yuneec H520: > 1.5 kg
- DJI Matrice Serie: > 2 kg
Für all diese Geräte gilt: Ohne Ausbildung kein Flug. Wer ohne Zertifikat fliegt, riskiert hohe Bussen durch das BAZL und verliert im Schadensfall den Versicherungsschutz.
A1/A3 vs. A2: Was ist der Unterschied im Feld?
1. Der Standard: A1/A3 (Gratis via BAZL)
Diesen Nachweis können Sie kostenlos auf der Plattform UAS.gate absolvieren.
- Was Sie dürfen: Fliegen in der „Offenen Kategorie“.
- Die Einschränkung (Kategorie A3): Da Ihre Drohne schwerer als 900g ist (oder eine Bestandsdrohne ohne C-Label über 250g), müssen Sie mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten halten.
⚠️ Realitäts-Check: Viele Wiesen in der Schweiz sind klein und von Häusern umgeben. Mit dem A1/A3-Schein dürfen Sie den Randbereich solcher Felder oft nicht legal abfliegen.
2. Das Upgrade: Fernpilotenzeugnis A2
Dies ist eine Zusatzprüfung, die Sie bei einer zertifizierten Stelle ablegen müssen.
- Der Vorteil: Sie wechseln in die Unterkategorie A2.
- Neue Abstände: Mit einer C2-zertifizierten Drohne (z.B. Mavic 3T) und aktivem Low-Speed-Modus dürfen Sie den Abstand zu unbeteiligten Personen auf bis zu 5 Meter reduzieren. Das ermöglicht den Einsatz auch auf Wiesen direkt hinter dem Bauernhof.
Szenarien-Check für Schweizer Piloten
| Situation | A1/A3 ausreichend? | A2 nötig? |
|---|---|---|
| Grosses Feld, keine Häuser weit und breit | ✅ Ja | (Freiwillig) |
| Feld grenzt an Quartierstrasse / Siedlung | ❌ Nein (Abstand <150m) | ✅ Dringend empfohlen |
Spezielle Regeln für die Kitzrettung
Fliegen bei Dunkelheit (Vor Sonnenaufgang)
Die Kitzrettung findet meist in den frühen Morgenstunden (04:00 – 07:00 Uhr) statt, um die Wärmesignatur der Tiere besser zu erkennen.
Regel: Nachtflug ist in der Schweiz in der offenen Kategorie erlaubt.
Bedingung: Die Drohne muss ein grünes Blinklicht haben, damit Sie die Lage und Flugrichtung vom Boden aus erkennen können.
Die Rolle der Helfer
Sind die Personen, die die Kitze aus dem Gras tragen, „unbeteiligt“?
Nein. Wenn Sie das Team vor dem Flug gebrieft haben, gelten sie als beteiligte Personen. Sie dürfen von der Drohne überflogen werden (sofern sicher).
Passanten, Wanderer oder Reiter am Feldrand sind jedoch „unbeteiligt“. Hier gelten die strikten Abstände Ihres Führerscheins.
⚠️ Versicherungs-Hinweis für Vereine
Viele Kitzrettungsteams organisieren sich als Verein. Achtung bei der Haftpflicht:
Eine private Drohnenversicherung deckt oft keine Einsätze im Auftrag Dritter (Landwirte) oder im Vereinsrahmen ab.
In der Schweiz ist eine Deckungssumme von mindestens 1 Mio. CHF gesetzlich vorgeschrieben. Prüfen Sie, ob Ihre Police „Vereinstätigkeiten“ oder „entgeltfreie Aufträge“ einschliesst.
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FAQ: Häufige Fragen
Ist der A1/A3 Schein in der Schweiz gratis?
Ja. Anders als in Deutschland verlangt das BAZL für den Kompetenznachweis auf UAS.gate aktuell keine Gebühr. Der A2-Schein hingegen wird von privaten Firmen durchgeführt und ist kostenpflichtig.
Gilt mein Schweizer Schein auch im nahen Ausland?
Absolut. Da die Schweiz EASA-Mitglied ist, können Sie mit Ihrem Zertifikat auch in Deutschland, Österreich oder Frankreich Kitzrettung betreiben oder fliegen.
Muss ich die Drohne beim BAZL registrieren?
Sie registrieren sich als Betreiber auf UAS.gate. Die Nummer, die Sie erhalten (CH…), muss auf jeder Ihrer Drohnen angebracht werden. Eine Einzelregistrierung der Drohne ist in der offenen Kategorie meist nicht nötig (anders als in den USA).
Fazit
Für die gelegentliche Suche auf abgelegenen Feldern reicht der kostenlose A1/A3 Kompetenznachweis. Sobald Sie jedoch regelmässig im Einsatz sind und Felder in Siedlungsnähe befliegen (was in der Schweiz die Regel ist), investieren Sie in das A2-Fernpilotenzeugnis. Es schützt Sie vor Bussen und gibt Ihnen die nötige Flexibilität für eine erfolgreiche Rettung.