Drohnenversicherung: Schutz vor Vermögensschäden

In der Schweiz ist die Versicherungspflicht für Drohnen klar geregelt, insbesondere um sich gegen potenzielle Vermögensschäden zu schützen. Drohnenbesitzer, egal ob privat oder gewerblich, müssen sicherstellen, dass ihre Drohne ordnungsgemäß versichert ist, um finanzielle Risiken abzudecken und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Arten von Schäden durch eine Drohnenversicherung abgedeckt werden und welche spezifischen Bestimmungen in der Schweiz gelten.

Gesetzliche Anforderungen an Drohnenversicherungen in der Schweiz

In der Schweiz müssen alle Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm versichert sein. Dies kann entweder durch eine private Haftpflichtversicherung oder eine spezielle Drohnenversicherung erfolgen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird. Es ist wichtig zu beachten, dass der Drohnenbetreiber für Schäden, die während des Fluges oder aufgrund eines Absturzes entstehen, haftet. Diese Haftung umfasst auch finanzielle Schäden, die nicht durch direkten Kontakt entstehen, wie beispielsweise entgangene Gewinne oder Kosten durch Verzögerungen.

Abgedeckte Schadensarten und Versicherungsschutz

Eine umfassende Drohnen-Haftpflichtversicherung in der Schweiz sollte mehrere Schadensarten abdecken:

  • Personenschäden: Diese decken Verletzungen oder Todesfälle ab, die durch den Betrieb der Drohne verursacht werden können.
  • Sachschäden: Schäden an Eigentum oder anderen Gegenständen, die durch einen Drohnenabsturz oder ähnliches verursacht werden.
  • Reine Vermögensschäden: Finanzielle Verluste, die entstehen, ohne dass ein direkter Personen- oder Sachschaden vorliegt. Ein Beispiel hierfür wäre ein finanzieller Verlust durch eine Verzögerung, die durch einen Drohnenabsturz verursacht wurde.
  • Privatsphärenverletzungen: Diese betreffen unbefugte Überwachungen oder das unerlaubte Aufnehmen von Fotos oder Videos, wodurch die Privatsphäre einer Person verletzt wird.

In der Schweiz bieten Versicherungen wie Zurich und Helvetia spezielle Drohnenversicherungen an, die diese Schäden abdecken können. Die Deckungssummen können dabei je nach Versicherungsanbieter und gewähltem Tarif bis zu 10 Millionen Schweizer Franken betragen. Dies gibt Drohnenbesitzern die Flexibilität, die Versicherung an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen.

Risiken und Haftung bei Drohnenflügen

Drohnenpiloten in der Schweiz müssen sich der Haftungsrisiken bewusst sein, die mit dem Betrieb einer Drohne verbunden sind. Ohne eine ordnungsgemäße Versicherung können Drohnenbesitzer im Falle eines Unfalls oder Schadens finanziell haftbar gemacht werden. Dies gilt insbesondere in Bereichen mit vielen Menschen oder in der Nähe von Flughäfen, wo strengere Regeln gelten. Zudem kann das Fliegen in kontrollierten Lufträumen oder über privatem Eigentum ohne entsprechende Erlaubnis zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Fazit

In der Schweiz ist es unerlässlich, dass Drohnenbesitzer sich gegen potenzielle Vermögensschäden und andere Risiken absichern. Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung, die sowohl Personen-, Sach- als auch reine Vermögensschäden abdeckt, ist für den rechtssicheren Betrieb einer Drohne unverzichtbar. Durch die Wahl der richtigen Versicherung können Drohnenpiloten ihre Haftungsrisiken minimieren und sorgenfrei fliegen.