Sachschäden durch Drohnen betreffen Schäden, die durch den Einsatz einer Drohne an fremdem Eigentum entstehen. In der Schweiz sind solche Schäden besonders relevant, da Drohnen immer häufiger in Wohngebieten und städtischen Umgebungen geflogen werden. Typische Schäden können beispielsweise entstehen, wenn eine Drohne außer Kontrolle gerät und ein Auto beschädigt, in ein Fenster fliegt oder andere materielle Güter zerstört. Um solche Risiken abzudecken, ist es in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben, eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abzuschließen, wenn die Drohne ein Gewicht von 250 Gramm oder mehr hat.
Gesetzliche Anforderungen und Versicherungspflicht
In der Schweiz schreibt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vor, dass für alle Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm eine Haftpflichtversicherung erforderlich ist. Diese Versicherung muss eine Deckungssumme von mindestens 1 Million Schweizer Franken bieten, um Schäden abzudecken, die durch den Betrieb der Drohne an Dritten verursacht werden. Diese Regelung gilt sowohl für private als auch für gewerbliche Drohnennutzer und soll sicherstellen, dass Geschädigte im Falle eines Unfalls angemessen entschädigt werden.
Für Drohnen unter 250 Gramm ist keine spezifische Drohnen-Haftpflichtversicherung erforderlich, da sie in der Regel durch die private Haftpflichtversicherung des Besitzers abgedeckt sind. Es ist jedoch wichtig, die Bedingungen der bestehenden Versicherungspolice zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den Einsatz von Drohnen umfasst, insbesondere wenn sie eine Kamera oder andere spezielle Funktionen haben.
Welche Versicherungen bieten Schutz?
- Haftpflichtversicherung: Diese Versicherung ist in der Schweiz für Drohnen ab 250 Gramm obligatorisch. Sie deckt Schäden ab, die durch die Drohne an fremdem Eigentum oder an Personen verursacht werden. Wenn eine Drohne zum Beispiel auf ein Auto stürzt oder eine Fensterscheibe zerbricht, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz.
- Hausratversicherung: Drohnen können auch in die Hausratversicherung des Besitzers aufgenommen werden. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch Feuer, Wasser oder Diebstahl entstehen, und kann erweitert werden, um „einfachen Diebstahl auswärts“ abzudecken, was bedeutet, dass die Drohne auch dann versichert ist, wenn sie außerhalb des Hauses gestohlen wird.
- Kaskoversicherung: Eine Kaskoversicherung bietet zusätzlichen Schutz für die Drohne selbst. Diese Art der Versicherung deckt Schäden an der Drohne ab, die durch Unfälle, Bedienfehler, Vandalismus oder Diebstahl entstehen können. Eine Kaskoversicherung ist besonders nützlich für teurere Drohnenmodelle oder Drohnen, die häufig und in risikoreichen Umgebungen eingesetzt werden.
Wichtige Überlegungen für Drohnenbesitzer in der Schweiz
Bei der Wahl der richtigen Versicherung sollten Drohnenbesitzer in der Schweiz auf verschiedene Faktoren achten:
- Deckungssumme: Die Versicherung sollte eine ausreichende Deckungssumme bieten, um alle möglichen Schäden, die durch den Drohnenbetrieb entstehen könnten, abzudecken. Die gesetzliche Mindestdeckung liegt bei 1 Million Schweizer Franken, aber in bestimmten Situationen kann eine höhere Deckungssumme ratsam sein.
- Versicherungsumfang: Es ist wichtig, die Bedingungen der Versicherungspolice zu verstehen und sicherzustellen, dass alle relevanten Risiken abgedeckt sind, einschließlich des Fliegens in der Nähe von Menschenansammlungen, über privaten Grundstücken oder in der Nähe von Flughäfen und Naturschutzgebieten.
- Selbstbehalt: Einige Versicherungen haben einen Selbstbehalt, der den Betrag angibt, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst zahlen muss. Drohnenbesitzer sollten prüfen, ob eine Versicherung mit oder ohne Selbstbehalt besser zu ihren Bedürfnissen passt.
- Nutzungseinschränkungen: Drohnenbesitzer müssen sich der Einschränkungen bewusst sein, die in der Schweiz für den Drohnenbetrieb gelten. Zum Beispiel ist das Fliegen über Menschenansammlungen oder in der Nähe von militärischen Anlagen und Flughäfen ohne spezielle Genehmigung verboten. Drohnenpiloten sollten sich daher immer über die lokalen Gesetze und Vorschriften informieren, bevor sie ihre Drohne starten.
Fazit
Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist in der Schweiz nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch eine wesentliche Maßnahme zum Schutz vor finanziellen Risiken, die durch Sachschäden im Drohnenbetrieb entstehen können. Durch die Wahl der richtigen Versicherungspolice können Drohnenbesitzer sicherstellen, dass sie umfassend geschützt sind und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, während sie ihre Drohne sicher und verantwortungsvoll fliegen. Eine sorgfältige Überprüfung der Versicherungsbedingungen und eine gute Kenntnis der lokalen Vorschriften tragen dazu bei, unangenehme Überraschungen zu vermeiden und den Drohnenbetrieb so sicher wie möglich zu gestalten.