Yuneec H520E / H850 ✈️ Drohnen Gesetze & Regeln 2025

Yuneec H520E und H850: Drohnengesetze 2025 in der Schweiz

Die Yuneec H520E und H850 zählen zu den leistungsstärksten Drohnen für professionelle Anwendungen wie Luftaufnahmen und Inspektionsarbeiten. Um diese Drohnen in der Schweiz legal zu betreiben, müssen die aktuellen Drohnenvorschriften für 2025 beachtet werden. Dieser Leitfaden liefert Ihnen eine umfassende Übersicht über die wichtigsten Regeln und Anforderungen.

Inhaltsverzeichnis

Wie schwer sind die Yuneec H520E und H850?

  • Yuneec H520E: 1.860 g (inkl. Akku), maximale Startmasse: 2.500 g
  • Yuneec H850: 5.800 g (inkl. Akkus), maximale Startmasse: 8.800 g

Das Gewicht ist ausschlaggebend für die Einteilung in die entsprechenden Kategorien und die damit verbundenen Vorschriften.

Offene Kategorie: Regeln und Anforderungen

Die meisten Flüge mit Drohnen wie der Yuneec H520E und H850 fallen in die offene Kategorie. Sie erfordert keine vorherige Bewilligung und ist für Flüge mit geringem Risiko gedacht.

Voraussetzungen für die offene Kategorie

  • Registrierung: Piloten müssen sich auf der Plattform UAS.gate registrieren.
  • Schulung: Der Nachweis A1/A3 oder A2 ist abhängig vom Gewicht und der Unterkategorie erforderlich.
  • Sichtweite: Der Flug muss immer in Sichtweite erfolgen. Bei FPV-Flügen ist eine begleitende Person erforderlich.
  • Maximale Flughöhe: 120 Meter über Grund.
  • Klassenmarkierung: Drohnen müssen in der Regel eine CE-Kennzeichnung (C0 bis C6) aufweisen.

Unterkategorien der offenen Kategorie

  • A1: Drohnen bis 900 g (z. B. C0, C1). Flüge über Menschenansammlungen sind verboten.
  • A2: Drohnen bis 4 kg (z. B. C2). Ein Mindestabstand von 30 Metern ist einzuhalten.
  • A3: Drohnen bis 25 kg (z. B. C3, C4). Flüge dürfen nur in unbewohnten Gebieten stattfinden, mit einem Abstand von mindestens 150 Metern zu Siedlungen.

Spezielle Kategorie: Betrieb mit Bewilligung

Für Drohnen, die die Anforderungen der offenen Kategorie nicht erfüllen, ist eine Genehmigung der BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) erforderlich.

Beispiele für die spezielle Kategorie

  • Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS): Standardisierte Szenarien (STS) oder individuelle Risikoanalysen (SORA) sind notwendig.
  • Schwerere Drohnen: Über 25 kg oder für spezielle Einsätze.
  • Standardszenarien: EU-STS und CH-STS erlauben vereinfachte Genehmigungsverfahren.

Weitere Details finden Sie auf der Webseite des BAZL.

Versicherungspflicht in der Schweiz

In der Schweiz ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnen gesetzlich vorgeschrieben. Die Mindestdeckungssumme beträgt 750.000 Sonderziehungsrechte (ca. 950.000 CHF). Drohnenbesitzer müssen sicherstellen, dass ihre Versicherung diese Anforderungen erfüllt.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Benötige ich für Drohnen unter 250 g eine Registrierung?
Ja, wenn die Drohne mit einer Kamera oder einem Sensor ausgestattet ist, der personenbezogene Daten erfassen kann.

Darf ich über Menschen fliegen?
Nein, Überflüge über Menschenansammlungen sind in allen Kategorien verboten.

Was kostet die Registrierung?
Die Registrierung in der Schweiz kostet derzeit kostenlos und ist drei Jahre gültig.

Kann ich ohne CE-zertifizierte Drohnen fliegen?
Ja, aber nur in der offenen Unterkategorie A3, die auf unbewohnte Gebiete beschränkt ist.