In der Schweiz ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Drohnenbesitzer eine Haftpflichtversicherung abschließen, sobald das Gewicht der Drohne 250 Gramm oder mehr beträgt. Diese Versicherung muss mindestens eine Deckungssumme von 1 Million Schweizer Franken aufweisen. Diese Vorschrift zielt darauf ab, sicherzustellen, dass eventuelle Schäden, die durch den Betrieb einer Drohne verursacht werden, finanziell abgedeckt sind.
Notwendige Versicherungen für Drohnen in der Schweiz
Für Drohnenbesitzer in der Schweiz gibt es verschiedene Versicherungsmöglichkeiten:
- Privathaftpflichtversicherung: Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch die Drohne Dritten zugefügt werden, beispielsweise bei Personenschäden oder Sachbeschädigungen. Für Drohnen unter 250 Gramm ist in der Regel keine zusätzliche Versicherung erforderlich, da sie oft automatisch durch die allgemeine Privathaftpflicht abgedeckt sind. Für schwerere Drohnen muss jedoch eine spezifische Versicherung abgeschlossen werden, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
- Hausratversicherung: Diese Art der Versicherung bietet Schutz für die Drohne selbst gegen Schäden durch Diebstahl, Feuer oder Wassereintritt. Sollte die Drohne aufgrund eines Unfalls oder Absturzes beschädigt werden, sind in der Regel zusätzliche Versicherungsoptionen wie eine „All-Risks“-Versicherung notwendig, um diese spezifischen Schäden abzudecken.
Gewerbliche Nutzung und höhere Deckungssummen
Für Unternehmen, die Drohnen gewerblich nutzen, gibt es erweiterte Versicherungsoptionen. Diese gewerblichen Drohnenversicherungen bieten oft höhere Deckungssummen und umfassen eine breitere Palette von Risiken, einschließlich Diebstahl, Kollisionsschäden und andere spezifische Geschäftsrisiken. Zudem ist es möglich, Drohnen in eine Betriebshaftpflichtversicherung einzuschließen, was besonders für Firmen von Vorteil ist, die regelmäßig Drohnen einsetzen und dabei verschiedene Risiken abdecken möchten.
Weitere Anforderungen und Registrierungspflicht
Neben der Versicherungspflicht müssen sich Drohnenbetreiber in der Schweiz seit dem 1. Januar 2023 auch registrieren lassen, sofern ihre Drohnen bestimmte Kriterien erfüllen. Diese Registrierungspflicht gilt für alle Drohnen, die mindestens 250 Gramm wiegen oder mit Kameras oder Mikrofonen ausgestattet sind. Für leichtere Drohnen ohne solche Ausstattungen ist die Registrierung freiwillig, wird aber dennoch empfohlen, um potenzielle rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren.
Empfehlungen für Drohnenbesitzer
Drohnenbesitzer sollten sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen an Versicherungen und Registrierung vollständig erfüllen. Für Drohnen, die häufig oder für spezielle Zwecke genutzt werden, ist es ratsam, eine Versicherung mit höherer Deckungssumme abzuschließen und möglicherweise zusätzliche Versicherungsoptionen in Betracht zu ziehen, um umfassend geschützt zu sein.
Weitere Informationen zu den spezifischen Versicherungsoptionen und den gesetzlichen Anforderungen in der Schweiz können Sie auf den Webseiten von Versicherungsanbietern wie Allianz, AXA oder Helvetia finden.