Drohnen unter 250g: Ist eine Plakette notwendig?
In der Schweiz müssen Drohnenbetreiber ihre Drohnen registrieren, wenn diese mit Kameras oder Sensoren ausgestattet sind, die personenbezogene Daten erfassen können. Diese Regelung betrifft auch Drohnen unter 250 Gramm. Nach der Registrierung erhält der Betreiber eine UAS-Betreibernummer, die gut sichtbar an der Drohne angebracht werden muss.
Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber
Drohnenbetreiber in der Schweiz müssen ihre Drohne registrieren, wenn:
- Sie mit einer Kamera oder Sensoren ausgestattet ist, die personenbezogene Daten erfassen können.
Die Registrierung erfolgt über das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Nach erfolgreicher Registrierung wird eine UAS-Betreibernummer zugewiesen, die dauerhaft und sichtbar an der Drohne angebracht werden muss. Dafür kann die Nummer mit einem wasserfesten Stift aufgebracht oder durch eine feuerfeste Plakette gesichert werden.
Kennzeichnung der Drohne
Die UAS-Betreibernummer muss gemäß den Vorschriften gut sichtbar an der Drohne angebracht werden. Hierfür eignen sich feuerfeste und langlebige Drohnen-Plaketten, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Kennzeichnung sollte:
- Feuerfest sein.
- Gut lesbar und dauerhaft an der Drohne befestigt sein.
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Versicherungspflicht
In der Schweiz ist für Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherung muss eine Mindestdeckungssumme von 1 Million Schweizer Franken bieten und Schäden abdecken, die durch den Drohnenbetrieb entstehen können. Für Drohnen unter 250g wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ausdrücklich empfohlen, um sich gegen eventuelle Risiken abzusichern.
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Drohnenführerschein
Für Drohnen unter 250g ist kein Drohnenführerschein erforderlich, sofern die Drohne keine Kamera besitzt und die Drohne nicht für andere spezielle Zwecke eingesetzt wird. Sobald jedoch eine Kamera installiert ist, ist eine Registrierung notwendig. Es wird empfohlen, sich mit den rechtlichen Anforderungen vertraut zu machen, auch wenn kein Führerschein benötigt wird.
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Zusammenfassung
Auch in der Schweiz gelten für Drohnen unter 250g wichtige Vorgaben:
- Eine Registrierung ist erforderlich, wenn die Drohne mit einer Kamera oder Sensoren ausgestattet ist.
- Eine Haftpflichtversicherung ist ab einem Gewicht von 250g verpflichtend, wird jedoch auch für leichtere Drohnen dringend empfohlen.
- Kein Drohnenführerschein ist erforderlich, es sei denn, besondere Anforderungen treten durch eine Kamera oder andere Einsätze in Kraft.
Mit der Einhaltung dieser Regelungen sorgen Sie für einen sicheren und gesetzeskonformen Drohnenbetrieb.