Drohnen-Kennzeichen✈️ Was muss drauf?

Drohnen-Kennzeichnung in der Schweiz: Das müssen Sie wissen

In der Schweiz sind Drohnenbetreiber verpflichtet, ihre Fluggeräte korrekt zu kennzeichnen. Diese Maßnahme dient der eindeutigen Identifizierung und erhöht die Sicherheit im Luftraum.

Erforderliche Angaben auf der Drohnen-Plakette

Jede Drohne muss mit der UAS-Betreibernummer des Betreibers markiert werden. Diese Nummer wird nach der Registrierung bei der offiziellen Plattform dLIS zugewiesen und ist gut sichtbar auf der Drohne anzubringen. Die Kennzeichnung erleichtert es den Behörden, den Betreiber im Falle eines Vorfalls oder Verlusts zu identifizieren.

Anforderungen an die Beschaffenheit der Plakette

Die Drohnen-Kennzeichnung muss dauerhaft und fest mit der Drohne verbunden sein. Sie kann beispielsweise in leserlicher Blockschrift mit einem wasserfesten Filzstift aufgebracht, auf einem separaten Schild angebracht oder direkt in das Gehäuse eingraviert werden. Eine feuerfeste Plakette ist in der Schweiz nicht verpflichtend.

Anbringung der Plakette

Die Kennzeichnung sollte an einer leicht zugänglichen und gut sichtbaren Stelle der Drohne angebracht werden, wie an den Armen oder am Heck. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass die Kennzeichnung die Funktion der Drohne nicht beeinträchtigt. Halten Sie sich dabei an die Vorgaben des Herstellers.

Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber

Betreiber von Drohnen, die mit Kameras oder Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet sind, müssen sich auf der Plattform dLIS registrieren. Nach der Registrierung erhalten sie eine UAS-Betreibernummer, die auf allen betriebenen Drohnen angebracht werden muss. Diese Registrierungspflicht gilt auch für Betreiber von Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm.

Tipps für die Auswahl der Drohnen-Plakette

Um sicherzustellen, dass die Plakette den gesetzlichen Anforderungen entspricht, können Betreiber auf Anbieter zurückgreifen, die sich auf Drohnen-Kennzeichnungen spezialisiert haben. Die Plaketten sollten gut lesbar, langlebig und witterungsbeständig sein.

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Fazit

In der Schweiz ist die Kennzeichnung von Drohnen mit der UAS-Betreibernummer gesetzlich vorgeschrieben. Diese muss dauerhaft befestigt und gut sichtbar sein, um die Identifizierung des Betreibers sicherzustellen. Zusätzlich ist die Registrierung bei der Plattform dLIS obligatorisch. Erfüllen Sie diese Anforderungen, um gesetzeskonform zu fliegen und die Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten.