In der Schweiz wird die Direkte Fernidentifizierung (Remote ID) für Drohnen ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend. Diese Regelung betrifft Drohnen der Klassen C1 bis C3 und alle Drohnen, die in der speziellen Kategorie betrieben werden. Das Ziel dieser Vorschrift ist es, die Sicherheit im Luftraum zu verbessern, indem Drohnen jederzeit identifizierbar sind und überwacht werden können.
Wer ist betroffen?
Die Vorschriften zur Fernidentifizierung gelten für alle Drohnen mit einem Gewicht von über 250 Gramm sowie für alle Drohnen, die in der speziellen Kategorie fliegen. Die Drohnen müssen während ihres Betriebs kontinuierlich Informationen über ihre Position, Identität und Flugrichtung senden. Diese Daten helfen den zuständigen Behörden und anderen Drohnenpiloten, den Luftraum sicher zu überwachen und Regelverstöße zu verhindern.
Selbstgebaute Drohnen oder solche, die für private Zwecke genutzt werden, fallen ebenfalls unter diese Regelungen, sofern sie die genannten Gewichtsgrenzen überschreiten oder mit Kameras ausgestattet sind, die personenbezogene Daten erfassen können. Kleinere Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen und keine Kamera haben, sind von der Fernidentifizierungspflicht ausgenommen.
Technologische Anforderungen
Drohnen, die den neuen Vorschriften entsprechen müssen, sind entweder bereits mit einem integrierten Remote-ID-System ausgestattet oder müssen nachgerüstet werden. Für viele der neueren Drohnenmodelle ist dies durch ein Firmware-Update oder die Installation eines externen Remote-ID-Moduls möglich. Bei größeren Drohnen ist die Integration eines Senders technisch einfacher, während kleinere Drohnen aufgrund von Platzmangel und Gewichtsbeschränkungen auf zusätzliche Herausforderungen stoßen können.
Die Fernidentifizierung sendet kontinuierlich wichtige Informationen wie die UAS-Betreiber-Nummer, die Position der Drohne und die Flugrichtung. Diese Daten werden in der Regel über Funkwellen übertragen und können von Geräten in einem Umkreis von 100 bis 500 Metern empfangen werden, was eine effektive Überwachung des Luftraums ermöglicht.
Einhaltung und Durchsetzung
Betreiber, die ihre Drohnen in der offenen Kategorie fliegen lassen möchten, müssen die spezifischen Anforderungen der Unterkategorien A1 bis A3 und deren Gewichtsbeschränkungen einhalten. Für Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind, besteht die Pflicht zur Registrierung und in vielen Fällen auch zur Fernidentifizierung, insbesondere wenn sie in städtischen Gebieten oder in der Nähe von Menschenansammlungen betrieben werden.
Verstöße gegen diese Vorschriften können zu hohen Geldstrafen führen, die bis zu 20.000 CHF betragen können. Es ist wichtig, dass alle Drohnenbetreiber die neuen Regelungen befolgen, um die Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Datenschutz und rechtliche Rahmenbedingungen
Beim Einsatz von Drohnen mit Kameras oder anderen Sensoren, die personenbezogene Daten erfassen können, müssen die Betreiber die Vorschriften zum Datenschutz einhalten. Dazu gehört, dass die Datenaufnahmen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen, insbesondere wenn diese Daten veröffentlicht oder für kommerzielle Zwecke genutzt werden sollen. Bei Verstößen gegen die Datenschutzbestimmungen können zusätzlich zu den Geldstrafen auch zivilrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.
Fazit
Die Einführung der Direkten Fernidentifizierung in der Schweiz markiert einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Sicherheit und Transparenz im Drohnenbetrieb. Die neuen Vorschriften sollen dazu beitragen, den Luftraum sicher zu halten und gleichzeitig die Privatsphäre der Bürger zu schützen. Alle Drohnenbetreiber sind aufgefordert, sich über die neuen Regelungen zu informieren und sicherzustellen, dass ihre Drohnen den Anforderungen entsprechen, um einen sicheren und regelkonformen Betrieb zu gewährleisten.