Die HoverAir X1 ist eine besonders leichte und kompakte Drohne der Kategorie C0. In der Schweiz wird für Drohnen dieser Klasse kein Drohnenführerschein benötigt. Trotzdem gibt es spezifische Vorgaben, die für den Betrieb einzuhalten sind, darunter die Registrierung als Betreiber sowie der Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Warum braucht man für die HoverAir X1 keinen Drohnenführerschein in der Schweiz?
Mit einem Gewicht von nur 125 Gramm gehört die HoverAir X1 zur Kategorie C0, die als risikoarm gilt. Daher entfällt die Führerscheinpflicht. Trotzdem müssen Betreiber folgende Bedingungen beachten:
- Die Drohne muss immer in Sichtweite des Piloten betrieben werden.
- Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund.
- Flugverbotszonen (z. B. über Naturschutzgebieten, Flughäfen) dürfen nicht überflogen werden.
Ist eine Registrierung für die HoverAir X1 in der Schweiz notwendig?
Ja, Drohnenbetreiber in der Schweiz müssen sich beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) registrieren. Diese Registrierung ist erforderlich, wenn die Drohne eine Kamera besitzt oder potenziell personenbezogene Daten erfasst. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Betreiber-ID, die gut sichtbar an der Drohne angebracht werden muss.
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Ist eine Haftpflichtversicherung für die HoverAir X1 in der Schweiz Pflicht?
Ja, in der Schweiz ist eine Haftpflichtversicherung für alle Drohnen unabhängig von ihrem Gewicht gesetzlich vorgeschrieben. Diese Versicherung schützt vor möglichen Schäden, die beim Betrieb der Drohne entstehen können. Ein Vergleich von Drohnenversicherungen hilft dabei, die beste Versicherung zu finden.
Welche Regeln gelten für den Betrieb der HoverAir X1 in der Schweiz?
Auch wenn die Drohne keinen Führerschein erfordert, gibt es wichtige Regeln, die beachtet werden müssen:
- Flüge sind nur innerhalb der Sichtweite des Piloten erlaubt.
- Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter.
- Mindestabstände zu Personenansammlungen und Flugverbotszonen sind einzuhalten.
Fazit: Die HoverAir X1 in der Schweiz fliegen
Die HoverAir X1 kann in der Schweiz ohne Drohnenführerschein betrieben werden. Dennoch ist die Registrierung beim BAZL sowie der Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtend. Zusätzlich müssen die lokalen Flugregeln beachtet werden, um sicher und gesetzeskonform zu fliegen.