Plegble PL-510 ✈️ Drohnenführerschein nötig?

Drohnenführerschein Schweiz

Die Plegble PL-510 ist eine kleine, kompakte Drohne, die nur 165 Gramm wiegt und damit deutlich unter der Grenze von 250 Gramm bleibt. Diese geringe Größe macht sie besonders attraktiv für Einsteiger und Freizeitpiloten, die eine leicht zu steuernde und transportable Drohne suchen.

In der Schweiz gelten jedoch für alle Drohnenbetreiber besondere Vorschriften, die sich an den Vorgaben der EU-Drohnenverordnung orientieren. Für Drohnen mit einem Startgewicht von unter 250 Gramm wie die Plegble PL-510 ist zwar kein Drohnenführerschein erforderlich, dennoch gibt es wichtige gesetzliche Pflichten. Dazu zählen die Registrierung des Betreibers beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Diese Regelungen sorgen für Sicherheit und Klarheit beim Betrieb der Drohne.

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Welche Vorschriften gelten für die Plegble PL-510 in der Schweiz?

Auch wenn die Plegble PL-510 keinen Drohnenführerschein erfordert, gibt es klare rechtliche Vorgaben, die Drohnenpiloten in der Schweiz einhalten müssen:

Registrierungspflicht bei BAZL

In der Schweiz müssen alle Drohnenbetreiber mit Drohnen über 250 Gramm oder mit Kameras, die personenbezogene Daten aufzeichnen können, beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) registriert werden. Für die Plegble PL-510 gilt diese Pflicht aufgrund ihrer Kameraausstattung. Die Betreiber-ID muss sichtbar und dauerhaft an der Drohne angebracht werden.

Haftpflichtversicherung für Drohnen

Für den Betrieb von Drohnen in der Schweiz ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Diese schützt vor finanziellen Schäden, die durch den Drohnenbetrieb entstehen können. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung die Anforderungen des BAZL erfüllt.

Flugzonen und Einschränkungen

Die Schweiz hat strikte Vorschriften zu Flugverbotszonen und Abständen. Zu den besonders sensiblen Bereichen gehören:

Die Einhaltung dieser Vorschriften kann über die App FOCA Drones überprüft werden, die alle Flugzonen anzeigt.

Häufige Fragen zur Plegble PL-510 in der Schweiz

Muss die Plegble PL-510 registriert werden?

Ja, aufgrund ihrer Kamera muss die Drohne beim BAZL registriert werden. Dies gilt auch für Drohnen unter 250 Gramm.

Ist eine Haftpflichtversicherung verpflichtend?

Ja, jeder Drohnenbetreiber in der Schweiz muss eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese ist obligatorisch, unabhängig vom Drohnentyp.

Darf ich mit der Plegble PL-510 über Menschenansammlungen fliegen?

Nein, das Überfliegen von Menschenansammlungen ist in der Schweiz grundsätzlich verboten, auch für leichte Drohnen wie die Plegble PL-510.

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