HoverAir X1 ✈️ Drohnen Gesetze & Regeln 2025

HoverAir X1: Ihre Vorteile in der Schweiz

Die HoverAir X1 ist eine moderne Drohne mit einem geringen Gewicht von nur 125 Gramm. Durch ihre leichte Bauweise und die intuitive Steuerung eignet sie sich besonders gut für Einsteiger und Hobby-Piloten. Sie ermöglicht mühelos beeindruckende Aufnahmen und ist eine ideale Wahl für Reise-, Landschafts- und Freizeitfotografie.

Welche Drohnengesetze gelten ab 2025 in der Schweiz?

Die Schweiz hat die EU-Drohnenverordnung übernommen, die ab dem 01. Januar 2024 vollständig gilt. Drohnenflüge werden in drei Kategorien unterteilt, abhängig vom Risiko und dem Gewicht der Drohne.

Offene Kategorie

Die offene Kategorie deckt Flüge mit geringem Risiko ab. In dieser Kategorie müssen Drohnen folgende Anforderungen erfüllen:

Unterkategorien der offenen Kategorie

  • A1: Für Drohnen unter 900 g. Das Überfliegen unbeteiligter Personen ist zu vermeiden.
  • A2: Für Drohnen unter 4 kg. Ein horizontaler Abstand von 30 m muss eingehalten werden, bei niedrigem Geschwindigkeitsmodus sind es 5 m.
  • A3: Für Drohnen bis 25 kg. Nur außerhalb von bewohnten Gebieten erlaubt, mit einem Abstand von 150 m zu Wohn- oder Gewerbegebieten.

Spezielle Kategorie

Drohnen, die die Anforderungen der offenen Kategorie nicht erfüllen, benötigen eine Genehmigung. Beispiele sind Flüge außerhalb der Sichtweite oder über bewohnten Gebieten. Genehmigungen werden vom BAZL ausgestellt.

Zulassungspflichtige Kategorie

Diese Kategorie umfasst Drohnen mit hohem Risiko, etwa bei Transport von Personen. Solche Flüge unterliegen strengen Anforderungen und individuellen Prüfungen.

Muss die HoverAir X1 in der Schweiz registriert werden?

Drohnen unter 250 g, wie die HoverAir X1, sind in der Regel von der Registrierungspflicht ausgenommen. Ausnahmen gelten, wenn die Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist, die personenbezogene Daten erfassen kann, oder wenn sie gewerblich genutzt wird.

Ist ein Drohnenführerschein notwendig?

Für Drohnen wie die HoverAir X1, die unter 250 g wiegen, ist kein EU-Kompetenznachweis erforderlich, solange:

  • Die Drohne privat genutzt wird.
  • Keine Überflüge von Menschenansammlungen erfolgen.

Für Flüge in komplexeren Szenarien oder gewerbliche Nutzung ist jedoch der Kompetenznachweis A1/A3 verpflichtend.

Benötige ich eine Haftpflichtversicherung in der Schweiz?

Ja, in der Schweiz ist eine Haftpflichtversicherung für alle Drohnen vorgeschrieben. Diese deckt Schäden an Personen oder Objekten ab. Die Versicherungskosten variieren je nach Anbieter und Deckungssumme, beginnen jedoch in der Regel bei 50 CHF pro Jahr (Stand: Januar 2025).

Wo darf man in der Schweiz mit der HoverAir X1 fliegen?

In der Schweiz gelten strikte Flugverbotszonen, die beachtet werden müssen:

  • Privatgrundstücke ohne Zustimmung des Eigentümers.
  • Naturschutzgebiete und andere geschützte Flächen.
  • Bereiche in der Nähe von Flughäfen (Abstand mindestens 5 km).
  • Menschensammlungen und dicht besiedelte Gebiete.

Übergangsregelungen für ältere Drohnen

Ältere Drohnen ohne CE-Klassifizierung (C0–C6) dürfen ab Januar 2024 nur noch in der Unterkategorie A3 geflogen werden. Das bedeutet, dass diese Drohnen nur noch in unbewohnten Gebieten betrieben werden dürfen.

Fazit: Warum ist die HoverAir X1 eine gute Wahl in der Schweiz?

Die HoverAir X1 ist aufgrund ihres geringen Gewichts und ihrer vielseitigen Funktionen eine ideale Wahl für Einsteiger und Freizeitnutzer in der Schweiz. Sie erfüllt die meisten gesetzlichen Anforderungen für private Flüge und ermöglicht beeindruckende Aufnahmen. Beachten Sie jedoch die geltenden Drohnenvorschriften, um sicher und legal zu fliegen.