Drohnen Nutzlast ✈️ Regeln und Anforderungen Schweiz

In der Schweiz gibt es seit 2023 spezifische Regeln für den Einsatz von Drohnen, die auch die Nutzlast betreffen. Die Nutzlast, also das zusätzliche Gewicht, das eine Drohne transportiert, beeinflusst nicht nur die Flugfähigkeit, sondern auch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Was versteht man unter der Nutzlast?

Die Nutzlast einer Drohne umfasst alle zusätzlichen Geräte und Ausrüstungen, die eine Drohne tragen kann, ohne dass diese Geräte notwendig sind, um die Drohne selbst zu fliegen. Typische Nutzlasten können Kameras, Sensoren, oder spezielle Instrumente sein, die für verschiedene Anwendungen wie Vermessung, Fotografie oder Lieferung eingesetzt werden. Die maximale Nutzlast einer Drohne hängt von ihrer Maximalen Startmasse (MTOM) ab, die festlegt, wie viel Gewicht die Drohne inklusive ihrer Nutzlast und notwendigen Betriebsmittel tragen darf.

Kategorien und Vorschriften

Drohnen in der Schweiz werden in verschiedene Kategorien eingeteilt, basierend auf ihrem Gesamtgewicht und dem Zweck des Einsatzes:

  1. Offene Kategorie A1: Diese Kategorie ist für leichtere Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen, einschließlich Nutzlast. Diese Drohnen dürfen nahe an Personen betrieben werden, jedoch ohne über diese hinweg zu fliegen, um Sicherheitsrisiken zu minimieren.
  2. Offene Kategorie A3: Diese Kategorie umfasst schwerere Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 25 kg inklusive Nutzlast. In dieser Kategorie dürfen Drohnen nur in weitläufigen und unbewohnten Gebieten geflogen werden, um sicherzustellen, dass kein Risiko für Menschen besteht.

Versicherungsanforderungen

Für alle Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich, die mindestens eine Million Schweizer Franken abdeckt. Diese Versicherungspflicht dient dazu, potenzielle Schäden, die durch den Drohnenbetrieb entstehen könnten, abzudecken. Es wird außerdem empfohlen, auch leichtere Drohnen zu versichern, um sich gegen mögliche Unfälle abzusichern.

Registrierung und Schulung

Alle Drohnenpiloten in der Schweiz, die Drohnen mit einem Gewicht von 250 Gramm oder mehr fliegen, müssen sich beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) registrieren. Zusätzlich sind sie verpflichtet, einen Online-Test zu absolvieren, um sicherzustellen, dass sie die notwendigen Kenntnisse für den sicheren Betrieb ihrer Drohne haben. Diese Schulungs- und Prüfungspflichten sind besonders wichtig für Drohnen, die mit Kameras oder anderen Geräten ausgestattet sind, die personenbezogene Daten erfassen können.

Fazit

Die neuen Regelungen in der Schweiz sind darauf ausgelegt, die Sicherheit im Luftverkehr zu erhöhen und gleichzeitig die Privatsphäre zu schützen. Drohnenpiloten müssen sich bewusst sein, dass die Nutzlast ihrer Drohne direkten Einfluss auf die gesetzlichen Bestimmungen und deren Einhaltung hat. Eine gründliche Vorbereitung und das Wissen über die geltenden Vorschriften sind daher unerlässlich, um sicher und regelkonform zu fliegen.