Skydio X2D / X2E / 2 Plus ✈️ Drohnen Gesetze & Regeln 2025

Wie unterscheiden sich die Skydio-Drohnenmodelle 2025 in der Schweiz?

In der Schweiz gelten seit dem 1. Januar 2024 neue Drohnengesetze, die den Betrieb von Drohnen wie den Skydio X2D, Skydio X2E und der Skydio 2 Plus betreffen. Die Einordnung in Kategorien und die Einsatzmöglichkeiten dieser Drohnen hängen von ihrem Gewicht und der jeweiligen Zulassung ab.

ModellGewichtKategorieBesonderheiten
Skydio X2D1,25 kgSpecific (abhängig vom Einsatz)Professionelle Anwendungen, autonomer Betrieb durch KI
Skydio X2E1,25 kgSpecific (abhängig vom Einsatz)Optimiert für kommerzielle Einsätze mit hoher Reichweite
Skydio 2 Plus790 gOpen (A1, A2)Perfekt für Freizeitflüge und Einsteiger

Welche Auswirkungen haben die neuen Regeln auf Drohnen?

Seit dem 1. Januar 2024 gelten die europäischen Drohnengesetze auch für die Schweiz. Dies bedeutet:

  • Alte Drohnen ohne Klassenmarkierung (C0-C6): Diese können nur noch in der Unterkategorie A3 betrieben werden. Ein Einsatz in bewohnten Gebieten ist nicht mehr erlaubt.
  • Drohnen unter 250 g: Modelle ohne Kamera oder Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten dürfen weiterhin in der Unterkategorie A0 betrieben werden.
  • Neue Drohnen mit Klassenmarkierung: Für den Betrieb in den Kategorien A1 und A2 ist eine Klassenmarkierung zwingend erforderlich.

Ist ein Drohnenführerschein in der Schweiz notwendig?

Ja, für den Betrieb von Drohnen in der offenen Kategorie sind Schulungen und Prüfungen notwendig:

  • Unterkategorie A1: Drohnen unter 900 g (C0, C1) erfordern mindestens das Zertifikat A1/A3.
  • Unterkategorie A2: Drohnen bis 4 kg (C2) benötigen das Zertifikat A2 sowie die vorherige A1/A3-Schulung und Prüfung.
  • Unterkategorie A3: Für Drohnen bis 25 kg (C2-C4) ist das Zertifikat A1/A3 erforderlich. Der Betrieb ist nur in abgelegenen Gebieten möglich.

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Welche Voraussetzungen gelten für Flüge in der Schweiz?

Für Drohnenflüge in der Schweiz gelten die folgenden grundlegenden Regeln:

  • Registrierung: Drohnenpiloten müssen sich unter UAS.gate registrieren. Eine Ausnahme gilt für Drohnen unter 250 g ohne Kamera.
  • Maximale Flughöhe: 120 Meter über Grund. Höhere Flüge benötigen eine Genehmigung vom BAZL.
  • Sichtweite: Der Flug muss innerhalb der Sichtweite des Piloten erfolgen. Bei FPV-Flügen ist ein Beobachter erforderlich.
  • Gebietseinschränkungen: Der Flug in Flughafennähe, Naturschutzgebieten oder über Menschenmengen ist verboten.
  • Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist für alle Drohnen obligatorisch.

Welche Versicherungen sind in der Schweiz vorgeschrieben?

Alle Drohnenbetreiber müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen. Empfehlenswerte Anbieter für Drohnenversicherungen in der Schweiz sind:

Fazit

Die neuen Drohnengesetze in der Schweiz erfordern von Piloten eine umfassende Vorbereitung und Einhaltung der Vorschriften. Die Skydio-Modelle X2D, X2E und 2 Plus bieten zahlreiche Möglichkeiten, erfordern jedoch je nach Kategorie spezifische Schulungen und Zertifikate. Mit der richtigen Vorbereitung können Sie Ihre Drohne sicher und legal in der Schweiz betreiben.