Wie werden Drohnen in der Schweiz 2025 reguliert?
Die Schweiz hat die EU-Drohnenverordnung übernommen, die seit 2021 gilt. Ab dem 1. Januar 2024 sind alle alten Drohnenmodelle ohne Klassenmarkierung (C0 bis C6) nur noch in der offenen Unterkategorie A3 zugelassen. Zertifizierte Drohnenmodelle, wie die Holy Stone HS210 und HS420, können weiterhin in anderen Unterkategorien betrieben werden, sofern sie den spezifischen Anforderungen entsprechen.
In welche Kategorien werden Drohnenflüge eingeteilt?
Die Drohnenflüge in der Schweiz werden basierend auf ihrem Risiko und Zweck in drei Kategorien eingeteilt:
- Offene Kategorie: Diese Kategorie umfasst Drohnenflüge mit minimalem Risiko, die keine Genehmigung benötigen. Die Holy Stone HS210 und HS420 fallen in diese Kategorie.
- Spezielle Kategorie: Für Drohnenflüge, die die Anforderungen der offenen Kategorie nicht erfüllen, ist eine spezifische Bewilligung erforderlich.
- Zulassungspflichtige Kategorie: Diese betrifft Drohnen mit hohem Risiko, wobei aktuell keine Drohnen in der Schweiz dieser Kategorie zugeordnet sind.
Welche Unterkategorien der offenen Kategorie gelten für die Holy Stone HS210 und HS420?
Die offene Kategorie ist in drei Unterkategorien unterteilt, abhängig von Gewicht und Flugbedingungen:
- Unterkategorie A1: Drohnen unter 250 Gramm (wie die HS210) können in bewohnten Gebieten fliegen, sofern sie keine Menschenansammlungen überfliegen. Für Drohnen zwischen 250 g und 900 g (wie die HS420) ist ein A1/A3-Zertifikat erforderlich.
- Unterkategorie A2: Gilt für Drohnen bis 4 kg, die in geringer Nähe zu Menschen betrieben werden dürfen. Die Holy Stone-Modelle fallen aufgrund ihres geringen Gewichts nicht in diese Kategorie.
- Unterkategorie A3: Ältere Drohnen ohne CE-Kennzeichnung oder Drohnen der Klassen C2 bis C4 dürfen nur in unbewohnten Gebieten betrieben werden, mit mindestens 150 Metern Abstand zu Wohn-, Gewerbe- oder Erholungsgebieten.
Muss ich die Holy Stone HS210 oder HS420 in der Schweiz registrieren?
Ja, in der Schweiz ist die Registrierung als Drohnenpilot erforderlich, es sei denn, die Drohne wiegt weniger als 250 Gramm und besitzt weder eine Kamera noch andere Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten. Die Holy Stone HS420 mit Kamera erfordert daher eine Registrierung über die Plattform UAS.gate. Für die HS210 ohne Kamera ist keine Registrierung notwendig.
Ist eine Haftpflichtversicherung in der Schweiz erforderlich?
In der Schweiz besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht für alle Drohnen, unabhängig vom Gewicht. Für die Holy Stone HS210 und HS420 gilt:
- Günstige Haftpflichtversicherungen beginnen bei etwa 35 CHF pro Jahr.
- Die Versicherung sollte auch den Betrieb von Drohnen mit Kamera abdecken (relevant für die HS420).
Weitere Informationen finden Sie auf drohneversichern.ch.
Was sind die wichtigsten Flugregeln in der Schweiz?
Beim Betrieb von Drohnen müssen in der Schweiz folgende Vorgaben beachtet werden:
- Maximale Flughöhe: 120 Meter über Grund. Höhere Flüge erfordern eine Genehmigung des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL).
- Sichtweite: Die Drohne muss jederzeit in Sichtweite des Piloten bleiben. Für FPV-Flüge ist ein Beobachter erforderlich.
- Mindestabstände: Mindestens 30 Meter Abstand zu unbeteiligten Personen (A2) oder 150 Meter zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten (A3).
- Flugverbotszonen: Flüge in der Nähe von Flughäfen, über Menschenansammlungen oder in Naturschutzgebieten sind verboten.
Benötige ich einen Drohnenführerschein für die Holy Stone HS210 und HS420?
Drohnen der Klasse C0 (wie die HS210 und HS420) erfordern in der Schweiz keine umfassende Schulung. Für die HS420, die mehr als 250 Gramm wiegt, ist jedoch ein A1/A3-Zertifikat notwendig. Die Schulung kann einfach online über anerkannte Anbieter wie eudrohnenpruefung.de absolviert werden.
Fazit: Sind die Holy Stone HS210 und HS420 für die Schweiz geeignet?
Die Holy Stone HS210 und HS420 sind ideale Drohnen für Einsteiger, die geringe Betriebskosten und einfache Bedienbarkeit schätzen. Die HS210 eignet sich besonders für Freizeitflüge ohne Registrierungspflicht, während die HS420 mit ihrer Kamera vielfältige Einsatzmöglichkeiten bietet, jedoch eine Registrierung und Versicherung erfordert. Beide Drohnen können problemlos in der offenen Kategorie betrieben werden, wenn die gesetzlichen Vorgaben zu Registrierung, Versicherung und Flugzonen eingehalten werden.