Für den Betrieb einer C1-Drohne in der Schweiz ist der Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. Dieser bestätigt, dass der Fernpilot über die notwendigen Kenntnisse verfügt, um eine Drohne sicher zu steuern.
Voraussetzungen für den Kompetenznachweis A1/A3
- Online-Schulung: Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) bietet eine kostenlose Schulung an, die die theoretischen Grundlagen des Drohnenbetriebs vermittelt.
- Online-Prüfung: Nach Abschluss der Schulung ist eine Multiple-Choice-Prüfung erfolgreich zu bestehen.
Gültigkeit und Registrierung
Der Kompetenznachweis A1/A3 ist nach Bestehen sofort gültig. Zusätzlich müssen sich Drohnenbetreiber online registrieren und eine UAS-Betreiber-Nummer an ihrer Drohne anbringen. Diese Nummer dient zur Identifizierung des Betreibers.
Betrieb von C1-Drohnen in der offenen Kategorie A1
Mit dem Kompetenznachweis A1/A3 dürfen C1-Drohnen in der offenen Kategorie A1 betrieben werden. Dabei ist es wichtig, dass keine unbeteiligten Personen direkt überflogen werden.
Weitere Anforderungen für den Betrieb
- Drohnenversicherung: Eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung muss vorhanden sein. Drohnenversicherung vergleichen.
- Kennzeichnung: Die Drohne muss sichtbar mit der UAS-Betreiber-Nummer des Betreibers versehen sein.
- Fernidentifikation: Die elektronische Identifikation (e-ID) des Betreibers muss gespeichert und in Echtzeit übertragen werden.
💡 Hinweis: Der Kompetenznachweis A1/A3 kann bei verschiedenen Anbietern erworben werden. Ein Vergleich hilft, den passenden Kurs zu finden.
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Zusammenfassung
Für den Betrieb einer C1-Drohne in der Schweiz ist der Kompetenznachweis A1/A3 verpflichtend. Dieser kann nach einem kostenlosen Online-Training und Test erworben werden. Zusätzlich sind eine Registrierung, eine Haftpflichtversicherung, die Kennzeichnung der Drohne und die Fernidentifikation erforderlich.
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