In der Schweiz gibt es klare Vorschriften für den Einsatz von Drohnen, besonders wenn es um das Fliegen über Menschenansammlungen geht. Diese Regeln wurden angepasst, um die EU-Richtlinien zu erfüllen und die Sicherheit und den Datenschutz zu gewährleisten. Die Drohnenflüge werden dabei in verschiedene Kategorien unterteilt, abhängig von der Art der Nutzung und dem Risiko.
Kategorien für Drohnenflüge
- Offene Kategorie: Diese Kategorie umfasst die meisten Freizeitflüge mit Drohnen unter 25 kg. Drohnen in der offenen Kategorie dürfen nicht höher als 120 Meter über dem Boden fliegen und müssen immer in direkter Sichtlinie des Piloten bleiben. Das Überfliegen von Menschenansammlungen ist in dieser Kategorie generell verboten. Als Menschenansammlung gilt jede Gruppe von Personen, die so dicht beieinandersteht, dass es schwierig ist, sich frei zu bewegen oder die Gruppe zu verlassen. Beispiele hierfür sind Veranstaltungen wie Konzerte oder Sportereignisse sowie belebte öffentliche Plätze.
- Spezielle Kategorie: Diese Kategorie ist für Drohnenflüge gedacht, die über die Einschränkungen der offenen Kategorie hinausgehen. Dazu gehören Flüge über Menschenansammlungen oder Flüge außerhalb der Sichtweite des Piloten. Für solche Flüge ist eine spezielle Genehmigung des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) erforderlich. Drohnenpiloten müssen eine detaillierte Risikobewertung durchführen und nachweisen, dass sie alle notwendigen Maßnahmen zur Risikominderung ergriffen haben.
- Zulassungspflichtige Kategorie: Diese Kategorie umfasst Drohnenflüge mit erhöhtem Risiko, wie etwa kommerzielle Drohneneinsätze in dicht besiedelten Gebieten. Flüge in dieser Kategorie erfordern umfangreiche Genehmigungen und Sicherheitsvorkehrungen, die denen bemannter Luftfahrzeuge ähneln.
Sicherheitsabstände und Beschränkungen
Die Schweizer Drohnenverordnung legt fest, dass Drohnen nicht über unbeteiligte Personen fliegen dürfen. Leichte Drohnen (unter 250 g) dürfen theoretisch über Menschen fliegen, dies sollte jedoch möglichst vermieden werden. In den Kategorien A2 und A3 müssen Drohnen bestimmte Sicherheitsabstände einhalten. In der A2-Kategorie muss ein Abstand von mindestens 30 Metern zu Personen eingehalten werden, der auf 5 Meter reduziert werden kann, wenn die Drohne im Niedriggeschwindigkeitsmodus betrieben wird.
Strafen und Haftung
Wer die Drohnenvorschriften in der Schweiz missachtet, muss mit hohen Geldstrafen von bis zu 20.000 CHF rechnen. Dies gilt für Drohnenbetreiber, die ohne die erforderlichen Genehmigungen fliegen oder die festgelegten Sicherheitsvorkehrungen missachten. Zusätzlich zu den Geldstrafen können auch rechtliche Konsequenzen wie Schulungen oder der Entzug der Fluglizenz drohen. Daher ist es wichtig, dass Drohnenpiloten sich vor dem Flug über alle geltenden Vorschriften informieren und diese strikt einhalten.
Für weitere Informationen und aktuelle Updates zu den Drohnenvorschriften in der Schweiz sollten Sie die offiziellen Seiten des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) besuchen.