Was ist der ✈️ EU-Kompetenznachweis A1/A3?

Drohnenführerschein Schweiz

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3, oft als kleiner Drohnenführerschein bezeichnet, ist ein Zertifikat, das Drohnenpiloten in der Schweiz benötigen, um unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) in den Unterkategorien A1 und A3 der offenen Kategorie zu betreiben. Dieses Zertifikat bestätigt, dass der Pilot über die grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um Drohnen sicher und regelkonform zu steuern.

Bedeutung des EU-Kompetenznachweises A1/A3

Mit der Einführung der EU-Drohnenverordnung wurden einheitliche Regelungen geschaffen, die den Betrieb von Drohnen innerhalb Europas standardisieren. Der Kompetenznachweis A1/A3 ist dabei die Grundqualifikation für alle Drohnenpiloten, die Drohnen mit einem Startgewicht von über 250 Gramm fliegen möchten. Er ist Voraussetzung für den Betrieb in den Unterkategorien A1 und A3 und bildet die Basis für weiterführende Zertifikate, wie das EU-Fernpilotenzeugnis A2.

Unterkategorien A1 und A3 im Überblick

  • Unterkategorie A1: Erlaubt den Betrieb von Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 900 Gramm in der Nähe von unbeteiligten Personen, jedoch ohne Überflug von Menschenansammlungen.
  • Unterkategorie A3: Erlaubt den Betrieb von Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 25 Kilogramm, jedoch nur in sicheren Bereichen, weit entfernt von unbeteiligten Personen und Wohngebieten.

Erwerb des Kompetenznachweises in der Schweiz

In der Schweiz wird der Kompetenznachweis A1/A3 vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ausgestellt. Der Prozess umfasst folgende Schritte:

  1. Registrierung: Drohnenpiloten müssen sich auf der Online-Drohnenplattform dLIS registrieren und erhalten eine UAS-Betreibernummer, die an der Drohne angebracht werden muss.
  2. Schulung: Ein Selbststudium vermittelt die notwendigen theoretischen Kenntnisse. Das Schulungsmaterial ist über die Plattform UAS.gate verfügbar.
  3. Prüfung: Nach dem Selbststudium erfolgt eine Online-Prüfung mit Multiple-Choice-Fragen. Bei Bestehen wird das Zertifikat A1/A3 ausgestellt. Sowohl Schulung als auch Prüfung sind kostenlos und können von zu Hause aus absolviert werden.

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Gültigkeit und Anerkennung

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in der Schweiz gültig. Dies ermöglicht es Drohnenpiloten, ihre Geräte grenzüberschreitend zu betreiben, sofern sie die jeweiligen nationalen Vorschriften einhalten.

Weiterführende Zertifikate

Für den Betrieb von Drohnen in der Unterkategorie A2 ist das EU-Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich. Dieses setzt den vorherigen Erwerb des Kompetenznachweises A1/A3 voraus und erfordert zusätzliches theoretisches Wissen sowie eine praktische Selbstschulung.

💡 Hinweis: Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist die Grundlage für alle weiteren Drohnenführerscheine. Für den Erwerb des EU-Fernpilotenzeugnisses A2 ist der vorherige Abschluss des A1/A3-Zertifikats obligatorisch.

Wichtige Hinweise für Drohnenpiloten

  • Versicherung: Für Drohnen mit einem Gewicht von über 250 Gramm ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Million CHF obligatorisch.
  • Kennzeichnung: Die Drohne muss mit der UAS-Betreibernummer des Piloten gekennzeichnet sein.
  • Aktualisierung der Kenntnisse: Es wird empfohlen, sich regelmäßig über Änderungen in den Vorschriften zu informieren, um stets konform zu handeln.

Fazit

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist ein essenzieller Bestandteil für den sicheren und regelkonformen Betrieb von Drohnen in der Schweiz und Europa. Er stellt sicher, dass Piloten über die notwendigen Kenntnisse verfügen, um Risiken zu minimieren und den Luftraum sicher zu nutzen.