Drohnen ✈️ in der Schweiz: Flüge über Wohngebiete erlaubt?

Kurzantwort: In der Schweiz sind Drohnenflüge über Wohngrundstücke unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Es gelten strenge Regelungen, die vor allem den Schutz der Privatsphäre und die Sicherheit der Menschen gewährleisten sollen.

Regelungen für Drohnenflüge über Wohngrundstücke

  1. Drohnenkategorien und Gewichtsklassen:
    • Drohnen unter 250 Gramm (Kategorie C0): Diese leichten Drohnen dürfen grundsätzlich über Wohngebiete fliegen und auch unbeteiligte Personen überfliegen, solange sie keine datenschutzrelevanten Informationen wie Video- oder Fotoaufnahmen von erkennbaren Personen erfassen.
    • Drohnen zwischen 250 und 900 Gramm (Kategorie C1): Diese Drohnen können über Wohngebiete fliegen, aber sie sollten Menschenansammlungen und direkte Überflüge von Personen vermeiden. Der Betreiber muss darauf achten, dass die Drohne nicht über Menschen fliegt, die nicht am Flug beteiligt sind.
    • Drohnen über 900 Gramm (Kategorie C2): Drohnen dieser Kategorie dürfen nicht über Wohngrundstücke fliegen. Sie müssen einen Mindestabstand von 30 Metern zu Menschen einhalten. Unter bestimmten Bedingungen, wie dem Einsatz im Langsamflugmodus, kann dieser Abstand auf 5 Meter reduziert werden. Drohnen, die schwerer als 4 kg sind, benötigen einen noch größeren Sicherheitsabstand und dürfen nicht über Wohngebiete fliegen.
  2. Datenschutzbestimmungen:
    • Kameras an Drohnen: Wenn eine Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist, gelten die gleichen Datenschutzregeln wie für herkömmliche Video- oder Fotoaufnahmen. Das bedeutet, dass keine erkennbaren Aufnahmen von Personen gemacht werden dürfen, ohne dass diese vorher ihre Zustimmung gegeben haben. Die Drohnenbetreiber müssen sicherstellen, dass die Privatsphäre respektiert wird und keine personenbezogenen Daten ohne Erlaubnis erfasst werden.
  3. Registrierung und Tests:
    • Registrierungspflicht: Alle Drohnenpiloten, die Drohnen über 250 Gramm betreiben, müssen sich beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) registrieren. Leichtere Drohnen, die keine Kameras oder Sensoren zur Erfassung von Personendaten haben, sind von dieser Registrierungspflicht ausgenommen.
    • Online-Test: Drohnenbetreiber, deren Drohnen über 250 Gramm wiegen, müssen einen Online-Test bestehen, um sicherzustellen, dass sie die notwendigen Kenntnisse über die geltenden Sicherheitsvorschriften und Gesetze besitzen.
  4. Flughöhe und Sichtkontakt:
    • Maximale Flughöhe: Drohnen dürfen nicht höher als 120 Meter über dem Boden fliegen, um eine sichere Nutzung des Luftraums zu gewährleisten. Zudem ist es erforderlich, dass die Drohne jederzeit im direkten Sichtkontakt zum Piloten bleibt.
  5. Flüge über Menschenansammlungen:
    • Flüge über Menschenansammlungen sind in der Schweiz grundsätzlich verboten, es sei denn, es handelt sich um eine Drohne der Kategorie C0 unter bestimmten Bedingungen. Dies dient dazu, das Risiko für Unfälle oder Verletzungen durch Abstürze zu minimieren.

Konsequenzen bei Verstößen

Bei Verstößen gegen die Drohnenregulierung können erhebliche Strafen verhängt werden. Dies umfasst mögliche Geldstrafen von bis zu 20.000 Schweizer Franken, Schulungsauflagen oder sogar den Entzug der Drohnenlizenz. Es gibt keinen festen Bußgeldkatalog, da die Höhe der Strafe vom Einzelfall abhängt und von den Gerichten festgelegt wird.

Fazit

Das Fliegen von Drohnen über Wohngebieten in der Schweiz ist unter bestimmten Bedingungen und bei Einhaltung der Vorschriften erlaubt. Drohnenpiloten sollten sich immer gut informieren und die geltenden Gesetze befolgen, um die Sicherheit und Privatsphäre aller Beteiligten zu gewährleisten. Für detaillierte Informationen und spezifische Regelungen empfiehlt es sich, die Website des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) zu besuchen.