Plegble PL-510 ✈️ Drohnen Gesetze & Regeln 2025

Die Plegble PL-510 ist eine leichte Drohne mit einem Gewicht von nur 165 Gramm. Gemäß der neuen Drohnenregulierung 2024 darf sie in der offenen Unterkategorie A0 betrieben werden, was sie ideal für Hobbyflieger und Einsteiger macht. Ihre einfache Bedienung und die CE-Kennzeichnung ermöglichen es, sie auch in bewohnten Gebieten sicher einzusetzen. Allerdings gelten strenge Vorschriften, die beachtet werden müssen.

Welche Drohnengesetze gelten 2025 in der Schweiz?

Die Schweiz hat die EU-Drohnenregulierung übernommen. Ab dem 1. Januar 2024 enden die Übergangsbestimmungen. Alte Drohnen ohne Klassenmarkierung dürfen nur noch in der Unterkategorie A3 betrieben werden. Hier die wichtigsten Regeln:

Wie werden Drohnenflüge kategorisiert?

  • Offene Kategorie: Für Flüge mit geringem Risiko, keine Genehmigung erforderlich. Drei Unterkategorien: A1, A2, A3.
  • Spezielle Kategorie: Für komplexere Flüge mit höherem Risiko. Bewilligung durch das BAZL erforderlich.
  • Zulassungspflichtige Kategorie: Für Drohnen mit hohem Risiko, bisher kaum genutzt.

Muss ich meine Drohne in der Schweiz registrieren?

Ja, Drohnenpiloten müssen sich unter UAS.gate registrieren, es sei denn, die Drohne wiegt weniger als 250 g und hat weder eine Kamera noch Sensoren, die personenbezogene Daten erfassen. Die Plegble PL-510 erfüllt diese Kriterien und ist somit von der Registrierung befreit.

Welche Kenntnisse benötige ich?

  • A1/A3-Zertifikat: Notwendig für Drohnen der Kategorien A1 und A3. Online-Schulung und Prüfung möglich.
  • A2-Zertifikat: Erforderlich für Flüge mit Drohnen der Kategorie A2, die näher an Personen stattfinden.

Ist eine Versicherung verpflichtend?

Ja, in der Schweiz ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnen gesetzlich vorgeschrieben. Sie müssen nachweisen, dass eine Deckungssumme von mindestens 1 Million CHF besteht.

Welche Vorschriften gelten speziell für die Plegble PL-510?

In welcher Kategorie darf die Plegble PL-510 fliegen?

Die Plegble PL-510 kann in der offenen Kategorie A1 betrieben werden, solange die CE-Kennzeichnung vorhanden ist. Dank ihres geringen Gewichts ist sie besonders flexibel einsetzbar. Einschränkungen:

Welche Sicherheitsfunktionen bietet die Drohne?

Die Plegble PL-510 verfügt über folgende Sicherheitsmerkmale:

  • Geo-Fencing: Verhindert Flüge in verbotenen Zonen.
  • Automatische Flughöhenbegrenzung: Hält die Drohne unterhalb der maximal erlaubten Höhe.

Welche Flugverbotszonen gibt es in der Schweiz?

Die Einhaltung von Flugverbotszonen ist essentiell. Dazu gehören:

  • Flughäfen: Mindestens 5 km Abstand.
  • Naturschutzgebiete: Drohnenflüge sind hier streng verboten.
  • Wohngebiete: Nur mit entsprechender Genehmigung erlaubt.

Die Plegble PL-510 unterstützt durch Geo-Fencing, um Flüge in diesen Zonen zu vermeiden.

Warum ist die Plegble PL-510 eine gute Wahl?

Welche Vorteile bietet die Drohne?

  • Keine Registrierungspflicht: Unter 250 g und ohne Kamera von der eID-Pflicht befreit.
  • Einfache Bedienung: Ideal für Einsteiger.
  • Sicherheitsfunktionen: Moderne Technologien wie Geo-Fencing.

Welche Nachteile hat sie?

  • Windempfindlichkeit: Geringes Gewicht macht sie bei starkem Wind instabil.
  • Begrenzte Flugzeit: Die Batterie reicht für ca. 20 Minuten.

Häufige Fragen zur Plegble PL-510 und den Schweizer Drohnengesetzen

Muss ich die Plegble PL-510 registrieren?

Nein, da sie weniger als 250 g wiegt und keine Kamera besitzt.

Welche Apps sind hilfreich für Flugverbotszonen?

Apps wie AirMap und Droniq zeigen aktuelle Zonen in der Schweiz.

Darf ich mit der Drohne nachts fliegen?

Ja, jedoch nur, wenn sie mit entsprechenden Lichtern ausgestattet ist.