In der Schweiz spielt die Ground Risk Class (GRC) eine zentrale Rolle bei der Risikobewertung von Drohnenoperationen, insbesondere im Rahmen der Specific Operations Risk Assessment (SORA)-Methodik. Die GRC bewertet das potenzielle Risiko, das von Drohnenflügen für Menschen und Eigentum am Boden ausgeht, und bestimmt die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen sowie die betrieblichen Einschränkungen, um diese Risiken zu minimieren.
Überblick über die Ground Risk Class in der Schweiz
Die Ground Risk Class (GRC) wird von der Schweizerischen Bundesbehörde für Zivilluftfahrt (FOCA) im Rahmen der Drohnenregulierung verwendet. Diese Klassifizierung berücksichtigt Faktoren wie den Überflugbereich der Drohne (z. B. über städtischen oder ländlichen Gebieten) und das maximale Abfluggewicht der Drohne. Die GRC hilft dabei, spezifische Maßnahmen zur Risikominderung festzulegen, die erforderlich sind, um die Sicherheit von Personen am Boden während des Drohnenbetriebs zu gewährleisten.
Wichtige Aspekte der Drohnenregulierung in der Schweiz
- Drohnenkategorien: In der Schweiz werden Drohnen je nach Gewicht und Einsatzumgebung in verschiedene Kategorien eingeteilt:
- Klasse 1 (VLOS – Visual Line of Sight): Diese Drohnen werden innerhalb der direkten Sichtlinie des Piloten betrieben und unterliegen bestimmten Einschränkungen bezüglich Höhe und Entfernung.
- Klasse 2 (BVLOS – Beyond Visual Line of Sight): Diese Drohnen werden außerhalb der Sichtlinie des Piloten betrieben und erfordern zusätzliche Zertifizierungen und Genehmigungen, ähnlich denen für bemannte Flugzeuge.
- Vordefinierte Risikobewertung (PDRA): Die Schweiz verwendet auch die Pre-Defined Risk Assessment (PDRA)-Methode, die einige Aspekte der europäischen Standardszenarien (STS) widerspiegelt. Die PDRA bietet mehr Flexibilität bei der Planung von Drohnenoperationen, da keine Klassifizierungsetiketten für Drohnen erforderlich sind und sie verschiedene Szenarien abdeckt, wie zum Beispiel landwirtschaftliche Arbeiten, Überwachung und Frachtoperationen. Die PDRA definiert spezifische Betriebsanforderungen basierend auf der Ground Risk Class und anderen Faktoren.
- Compliance und Schulung: Drohnenbetreiber in der Schweiz müssen mehrere regulatorische Anforderungen erfüllen, einschließlich Registrierung, Schulung und Prüfung. Für bestimmte Operationen, insbesondere solche in höheren Risikokategorien oder mit BVLOS-Flügen, müssen Betreiber ein Fernpiloten-Zertifikat erwerben und ihre Kenntnisse in theoretischen und praktischen Aspekten des Drohnenbetriebs nachweisen.
- Genehmigungsanforderungen: Abhängig von der spezifischen Drohnenoperation sind unterschiedliche Genehmigungen erforderlich, wie zum Beispiel für Standard-Szenarien (STS), vordefinierte Risikobewertungen (PDRA) und SORA. Jede Art von Genehmigung hat eigene Kompetenzanforderungen und Betriebsbedingungen.
Wichtige Vorschriften und Empfehlungen
Die FOCA stellt sicher, dass alle Drohnenoperationen den schweizerischen Vorschriften entsprechen und die notwendige Sicherheit gewährleisten. Drohnenbetreiber müssen sicherstellen, dass sie die spezifischen Anforderungen der GRC verstehen und ihre Operationen entsprechend den Risikobewertungsmethoden planen. Zu den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen können technische Hilfsmittel, spezielle Schulungen und das Einholen von Betriebsbewilligungen gehören.
Um die vollständigen Richtlinien und Dokumente zu den Drohnenoperationen und Risikobewertungen in der Schweiz zu erhalten, besuchen Sie die Webseite des Bundesamts für Zivilluftfahrt (FOCA).