In der Schweiz wird der Betreiber einer Drohne als die Person oder Organisation definiert, die für den Betrieb einer oder mehrerer Drohnen verantwortlich ist. Der Betreiber muss nicht der Pilot sein, sondern ist für die Überwachung und Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen verantwortlich, einschließlich der Registrierung und Versicherung.
Anforderungen für Drohnenbetreiber in der Schweiz
Drohnenbetreiber in der Schweiz unterliegen einer Reihe von Vorschriften, die von der Federal Office of Civil Aviation (FOCA) festgelegt wurden, um die Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten.
Registrierungspflicht
Alle Drohnenbetreiber müssen ihre Drohnen registrieren, wenn diese:
- Mehr als 250 Gramm wiegen oder
- Mit einer Kamera oder Sensoren ausgestattet sind, die persönliche Daten erfassen können, unabhängig vom Gewicht.
Die Registrierung erfolgt über die UAS.gate Plattform. Nach der Registrierung erhält der Betreiber eine eindeutige Betreiber-ID, die jährlich erneuert werden muss.
Versicherungspflicht
Für den Betrieb von Drohnen in der Schweiz ist eine Haftpflichtversicherung obligatorisch, insbesondere für kommerzielle Nutzung. Hobby-Drohnenpiloten wird ebenfalls dringend empfohlen, eine Versicherung abzuschließen, um eventuelle Schäden abzudecken.
Klassifikationen und Betriebskategorien
Die Drohnenoperationen sind in verschiedene Kategorien unterteilt, jede mit spezifischen Anforderungen:
- Offene Kategorie: Diese deckt Drohnen ab, die ohne spezielle Genehmigung von FOCA betrieben werden können. Sie ist in drei Unterkategorien aufgeteilt:
- A1: Drohnen unter 900 Gramm, die über Menschen fliegen dürfen, jedoch nicht über Menschenmengen. Registrierung und Schulung sind erforderlich.
- A2: Drohnen unter 4 kg, die in der Nähe von Menschen geflogen werden, aber einen Sicherheitsabstand einhalten müssen. Zusätzliche Schulungen und Zertifikate sind erforderlich.
- A3: Drohnen unter 25 kg, die weit entfernt von Menschen und urbanen Gebieten betrieben werden müssen. Ein Mindestabstand von 150 Metern ist einzuhalten.
Schulungs- und Zertifizierungspflichten
Betreiber in der offenen Kategorie müssen eine Online-Schulung absolvieren und je nach Unterkategorie eine theoretische Prüfung bestehen, um sicherzustellen, dass sie mit den geltenden Sicherheitsprotokollen und Vorschriften vertraut sind.
Flugbeschränkungen und Sicherheitsanforderungen
Die maximale Flughöhe für Drohnen in der offenen Kategorie beträgt 120 Meter über dem Boden. Für höhere Flüge ist eine spezielle Genehmigung erforderlich. Drohnen müssen immer in Sichtweite des Piloten bleiben, und das Fliegen über Menschenmengen oder in der Nähe von sensiblen Bereichen wie Flughäfen ist streng verboten.
Fernidentifikation und Anforderungen für 2024
Ab Januar 2024 müssen alle Drohnen in der offenen und spezifischen Kategorie mit einem aktiven Fernidentifikationssystem ausgestattet sein, das die Echtzeit-Identifikation ermöglicht und die Einhaltung der Luftraumvorschriften sicherstellt.
Vorschriften für ausländische Betreiber
Ausländische Drohnenbetreiber müssen sich an die Schweizer Vorschriften halten. Wenn sie bereits in einem EU-Mitgliedstaat registriert sind oder eine Fernpilotenlizenz besitzen, wird diese in der Schweiz anerkannt. Nicht-EU-Betreiber müssen sich in der Schweiz registrieren, wenn sie dort Drohnen betreiben möchten.
Zusammenfassung
Die Rolle des Betreibers einer Drohne in der Schweiz erfordert die strikte Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, um die Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten. Diese Vorschriften schützen die Öffentlichkeit und den Betreiber selbst vor rechtlichen und finanziellen Konsequenzen. Weitere Informationen zu den spezifischen Anforderungen finden Sie auf der Website der FOCA.